Hi
Also ich würde auf alle Fälle den Schuldner erstmal abmahnen.
Meines Wissens musst du das als Gläubiger sogar bevor du rechtliche Schritte einleitest.
Ich bin mir nicht ganz sicher aber ich glaube du musst ihn sogar 2 mal abmahnen. Dafür kannst du ihm auch eine Mahngebühr aufbrummen und kannst ihm schonmal mit Inkasso drohen.
Allerdings musst du dem Schuldner auch Fristen in den Mahnbescheiden einräumen.
Für dieses ganze Prozedere ist es allerdings ratsam einen Fachanwalt einzuschalten und sich beraten zu lassen.
Der kann dir auch genau sagen wie die Mahnungen auszusehen haben, wie lang die Fristen sein müssen, wie hoch die Mahngebühr sein darf und wann und wie du eventuell ein Inkassobüro mit deinen Forderungen beauftragst.
Du wirst also um eine Rechtsberatung nicht herumkommen.
Da ich nicht weiß wie es um deine Finanzen bestellt ist hier noch ein Tipp:
Frag nach Rechtskostenbeihilfe.
MfG