Was kann ich jetzt tun?
Hallo Liebe leute versuche mal hier zu schildern um was es genau geht und zwar ist es so meine frau wollte sich einen punto kaufen für 2000 euro hat 700 bar angezahlt wir haben uns kurz zuvor getrennt weil sie einen anderen weg eingeschlagen hat nun ist das auto kaputt gegangen und hat es über ihren neuen partner verkaufen lassen und ein anderes auto bekommen dafür musste der partner aber einen kleinkredit aufnehmen müssen wo der brief bei der bank liegt jetzt ist es aber so gekommen das die sich getrennt haben und ich aber bereit bin die raten des autos weiter zu zahlen ich aber wenn ich es mache angst habe das er ihr das auto trotz meiner zahlung einfach weg nimmt besteht die möglichkeit irgendeinen vetrag auf zu setzten das er diese möglichkeit nicht mehr hat solange ich brav die raten zahle und ihr das auto zugesagt wird sobald ich den auslösen könnte?bitte ich brauche dringend hilfe weiss nicht was ich tun soll:(
Zur Bank gehen und den Kredit auf Dich überschreiben lassen.
Hat auch für den anderen Typ nur Vorteile, - denn er ist dann den Kredit los.
er will den kredit aber nicht überschreiben auf mich zumal ich negatiev in der schufa stehe wird auch meine bank sagen nope das machen wir nicht
ich will das auto nur abzahlen damit sie es behalten kann soll doch das geld behalten sind ja auf dem weg der besserung für einen neuanfang sonst würde ich das nur machen um einen gefallen zu tun also hab ich garkeine möglichkeit irgendeinen vertrag auf zu setzen damit er das auto was ich ab zahle im grunde ihr nicht weg nehmen kann????
nicht zu vergessen bank ist halter nr1 er nur nummer 2
Kredit und dessen Rückzahlung hat nichts mit Eigentum am Fahrzeug zu tun, egal was für Briefe wo auch immer liegen.
Eigentümer ist der, der als Käufer im letzten Kaufvertrag steht - ganz einfach.
Derjenige, der die Finanzierung bezahlt, ist derjenige, der die Finanzierung bezahlt - auch nicht schwerer.
Wenn man Eigentum an dem Fahrzeug erlangen möchte, dann muss man es dem derzeitigen Eigentümer abkaufen - wie man das so macht, egal ob einen Liter Milch, den ich Aldi abkaufe oder ein Auto, das ich dem Zwischen-Ex meiner Frau abkaufe.
Der Liter Milch von Aldi gehört doch auch nicht plötzlich der Bank, nur weil ich das Konto überzogen habe und den Kaufpreis aus dem Dispo, also von der Bank geliehenem Geld bezahle.
Was da in der Zwischenzeit für Kompemsationsgeschäfte gelaufen sind - ich nehme Dein Auto und dafür darfst Du mein Auto bezahlen (oder wie auch immer) - muss gemeinsam aufgedröselt werden, um neben der EIgentumsübertragung auch die finanzielle Seite auf die Reihe zu bekommen.
Und bitte niemals den Kredit eines Dritten übernehmen, schon allein der eignen Schufa-Auskunft zu liebe nicht. Da wird bei Übernahme nicht die Rest-Schuld, sondern die ("ursprüngliche") Gesamtschuld eingetragen. Man ist in einen 20.000er eingestiegen und nicht in 500 Euro offener Rest.
Zum Anderen berechnen sich die Kreditzinsen nach der eigenen Solvenz. War der ursprüngliche Kreditnehmer eher pflaumig, dann muss man bei einem Einstieg dessen schlechten Zinssatz bezahlen.
Ist man selbst finanziell eher mau, wird die Bank keine Umschreibung mit dann "zu geringen" Zinssätzen zustimmen.
Weiterhin dreht es sich hier über einen Fahrzeug-abgesicherten Kredit, wenn mit Neustrukturierung das Fahrzeug Deiner (zukünftigen?) Ex-Frau gehört, dann hast Du keine Sicherheit mehr für Deinen Kredit-(Einstieg).
Irgendwie und dann musche-musche ist immer Käse:
Auto an die Frau verkaufen und einen dem Fahrzeug entsprechenden Kaufpreis bezahlen.
Ob man hinter der (dann eigenen) Bühne den Kaufpreis sich als Kleinkredit von der Bank holt und wer das zurück zahlt, kann man dann immer noch "Familien"-Intern regeln, ohne einen Zwischen-Ex.
Ob der dann mit dem Kaufpreis seinen! Kredit zurückzahlen kann vielleicht noch was über hat oder als Lehrgeld drauf zahlt, ist dessen Sache - und sollte es auch besser bleiben.
Gibt es Differenzen mit dem Zwischen-EX, dann eben den Wagen zurückgeben und von der nun eingesparten "Ablösesumme" ein eigenes Fahrzeug kaufen/ finanzieren.
Niemals Quatsch noch quätscher machen!
Nein, Deine Idee war im Sinne einer Wiedereinrenkung einer Beziehung verständlich und nachvollziehbar, funktioniert aber nicht.
Ein Eigentümer hat uneingeschränkte Nutzungsrechte an seinem Eigentum und kann somit sein verliehenes Eigentum jederzeit zurück verlangen und wenn es bei der Rückgabe zu "Verzögerungen" kommt, dann schickt der den Gerichtsvollzieher, der das Ding mit einem Abschleppwagen holt (und das zahlt dann der aktuelle Nutzer, der den Wagen nicht herausgegeben hat, dann auch noch).
Und wenn der Eigentümer richtig den Tag versauen will, dann stellt der aufgrund der nicht freiwilligen Herausgabe eine Strafanzeige wegen Unterschlagung und dann hagelt es auch noch eine Vorstrafe - völlig unabhängig davon, wer den Wagen bezahlt hat.
Selbst wenn Du hier den Kredit abbezahlen würdest, bleibt der Wagen im Eigentum des Eigentümers (der steht im Kaufvertrag).
Geld und bei einem Kredit dessen Rückzahlung ist völlig getrennt von dem Eigentum am Fahrzeug zu sehen. Dieses "ich habe es bezahlt, es gehört mir" ist ein klassischer Denkfehler (der Selbe, wie "Brief liegt bei der Bank, somit gehört der Wagen der Bank").
Kaufvertrag regelt Eigentum, nicht Rückzahlung des dafür aufgenommenen Kredits. Sollte man einen "fremden" Kredit bezahlt haben, dann kann man sich eventuell mal über das bezahlte Geld streiten und Rückerstattung verlangen (Chancen sind aber extrem gering), das hat aber keinerlei Wirkung auf die Klärung des Eigentums an dem Fahrzeug, welches mit dem selbst zurückbezahlten Kredit finanziert wurde.
Dann könnte man ja einfach zur Bank gehen und eine bereits zu 80/50/30% bezahlte Immobilienfinanzierung einer an sich fremden Person (man hatte nur mal eine nette Nacht mit dessen Ehefrau) mit einem schönen Haus ablösen und wäre durch die Ablösung und Wiederzusammenkunft mit der Ehefrau der Eigentümer der Hütte.
Und wenn Du ohnehin nicht ausreichende Bonität für einen Kredit hast, dann hat sich das ohnehin erledigt, wenn es nichts Neues gibt, wird es auch zu keiner Umschreibung kommen - die formal nichts anderes als ein neuer Kredit ist. Es sieht für Laien nur von außen wie eine "Übernahme" aus.
Ich würde davon ausgehen, dass über kurz oder lang der Wagen zurückgegeben werden muss (wenn der Zwischen-Ex der Eigentümer ist).
alles klar danke dir für deine aufschlussreichen antworten
Eigentümer des Fahrzeuges ist der der im Fahrzeugbrief eingetragen ist.
Dieses hat mit dem Kreditnehmer nichts zu tun.
Ist das der Ex- Lebensgefährte kann es Probleme geben.
Da bringt ein zusätzlicher Vertrag gar nichts.
Wenn die Frau Halter ist, dann gibt es keine Probleme.
Also sie will das Auto auf ihren Namen anmelden so wie ich das verstanden hab dann ist er nur noch Kredit Nehmer im Fahrzeug Brief sollte dann stehen halter 1 Bank Halter 2 meine Frau dann kann er Doch im grunde nichts mehr ausrichten oder?ich meine ich zahle ihm ja die rate und lasse die mir von ihm bestätigen !!
Ein Kraftfahrzeug hat keine zwei, einen "primären" und einen "sekundären" Fahrzeughalter. Wer dies behauptet, der hat noch nie eine Zulassungsbescheinigung in der Hand gehabt.
http://de.wikipedia.org/wiki/Zulassungsbescheinigung
Auch eine Bank trägt sich da nie ein, egal ob Finanzierung oder Leasing (ausgenommen natürlich bei "ihren" den unternehmenseigenen Fahrzeugen).
Auch der Eigentümer steht da nicht drin, siehe Wiki-Link und den Eintrag C.4c in der Zulassungsbescheinigung2.
Natürlich kann sich Deine Frau als Fahrzeughalter eintragen lassen, eine gewöhnliche Ummeldung, allerdings
benötigt sie dafür die Erlaubnis des Eigentümers (muss nicht zur Ummeldung vorgelegt werden, aber wird benötigt)
verändert der Eintrag nichts an den Eigentumsverhältnissen und den rechtlichen Möglichkeiten des Eigentümers.
Halterschaft (der Eintrag) hat nichts mit Eigentum zu tun. Die Probleme, denen Ihr ausweichen wollt, verändern sich nicht den Bruchteil eines Micrometers.
Mit Ummeldung auf Deine Frau ist dann Deine Frau der Fahrzeughalter und damit verantwortlich für die korrekte Versicherung, für den korrekten Fahrzeugzustand (technisch), für die Zahlung der KFZ-Steuer, dass alle Fahrer eine Fahrerlaubnis haben, ...
Fahrzeughalter ist der beschi... Job auf diesem Planeten, ausschließlich Verantwortlichkeiten, die unter teilweise hoher Strafe stehen (Straftaten), wenn man ihnen nicht nach kommt, und die Rechte eines Fahrzeughalters sind exakt null.
Niemand, der einigermaßen bei klarem Verstand ist, lässt sich dort freiwillig eintragen.
Du kannst dem Mann auch gerne Geld bezahlen, zB. seine Finanzierungsrate erstatten und da wird der sicherlich nichts dagegen haben, nur warum sollte man das machen?
Keine Eigentumsübertragung (weil kein Kaufvertrag) und kein Anspruch auf Rückzahlung der Beträge, weil Du es ihm bewusst und ohne Straftathintergrund (Erpresseung, Nötigung, ...) gegeben hast.
Kennt man als Lieferung ohne Auftrag und wenn kein Fehler des Absenders ("Gebers") vor liegt, dann kann der Empfänger dies behalten. Umgangssprachlich ist das ein "Geldgeschenk", egal was auch immer Du dir unter der Zahlung vorgestellt (ausgedacht) und auf den Überweisungsträger geschrieben hast.
Nur mal so als Gedankenspiel zur Gegenkontrolle:
Ich überweise Dir jetzt am 1.11. und am 1.12. jeweils 50 Euro und schreibe im Betreff "für Dein Inventar" - bin ich dann am 2.12. der Eigentümer aller Deiner Möbel, Fernseher, ...
Ohne Kaufvertrag keine Eigentumsübertragung - ganz einfach, nicht mehr, nicht weniger und ganz wichtig: nicht anders.
Kaufvertrag mit Ratenzahlung, vielleicht geht er auf einen derartigen Vorschlag ein und Ihr könnt Euch gemeinsam auf einen Gesamtbetrag und Ratenhöhe einigen.