Ich habe mein Auto auf einem kostenfreien Parkplatz einer DB-Bahnhaltestelle geparkt. Dieser Parkplatz hat Parkflächenmarkierungen und an div. Stellen Halteverbotschilder. Der Parkplatz wird von einem kommunalen VÜD kontolliert.
Es gibt nun einige Stellen auf diesem Parkplatz welche offiziell nicht fürs Parken vorgesehen sind aber auch nicht mittels Halteverbot-Schilder gekennzeichnet sind. Da an der Parkplatzeinfahrt kein Hinweisschild angebracht ist welches darauf hinweist dass nur in den markierten Flächen geparkt werden darf werden diese Flächen auf zum parken genutzt. Nun hats mich halt mit einem Verwarnungsgeld erwischt. "Geparkt nicht
entsprechend der Parkflächenmarkierung"
Ich möchte gerne wissen ob diese Verwarnung mit Geldstraße überhaupt rechtens ist.


























