12Gebrauchtwagen.de12Neuwagen.de

Unsere Partnerseiten:

20 nicht mehr in der Probezeit und mit 0,56% angehalten wurden

J
Jankyy
August 05, 2013

Moinsen ich hätte einmal eine Frage was mir jetzt für eine Strafe droht weil ich das hier "Für Fahrer, die jünger als 21 Jahre und/oder noch in der Probezeit sind, gilt jetzt die Null-Promille-Grenze.
Verstöße dagegen werden mit 250 Euro, 2 Punkten
und während der Probezeit mit Aufbauseminar und Probezeitverlängerung bestraft" gerade gefunden habe bin ich jetzt verwirrt weil der Polizist zu mir meine 500€ und 1 Monat Entzug der Fahrerlaubnis!?

A
anon52228709
August 05, 2013

http://www.bussgeld-info.de/bussgeldkatalog/bussgeldkatalog-alkohol.html

A
anon18010486
August 05, 2013

So wie es da steht, Bußgeld üblicherweise ab 0,5 Prom. (ohne Auffälligkeiten) 500 Euro + Kosten + 4 Punkte + 1 Monat Fahrverbot.

Für Probezeitler bzw. unter 21 gibt es noch eine "frühere" Stufe: 0,00 bis 0,49 Prom. 250 Euro + Kosten + 2 Punkte.

Mit alkbedingten Fahrauffälligkeiten sind bereits ab 0,3 Promille eine Straftat mit deutlich höheren Strafen. Da hier bereits von "nur" 500 Euro Bußgeld gesprochen wurde, dürften keine Auffälligkeiten vorgeworfen werden.

Aufpassen, beim nächsten Alk-Verstoß innerhalb der kommenden 5 Jahre ist man Wiederholungstäter, damit ist dann der Fahrerlaubnisentzug und die MPU unausweichlich.

J
Jankyy
August 05, 2013

Danke ja war ungewollt, es war am nächsten Tag... Hätte ich es gewusst wäre ich nicht gefahren! Danke!