Die Tätigkeit als öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger ist gemäß § 36 Gewerbeordnung von einer entsprechenden Bestellung für ein bestimmtes Gebiet durch die zuständige Industrie- und Handelskammer, die Handwerkskammer abhängig. Auf die Bestellung und Vereidigung besteht kein Rechtsanspruch; sie setzt besondere Sachkunde und Vertrauenswürdigkeit voraus. Die Tätigkeit als Sachverständiger ohne öffentliche Bestellung und Vereidigung ist, da die Bezeichnung Sachverständiger nicht gesetzlich geschützt ist, erlaubnisfrei.
DAS WICHTIGSTE sind neben Fahrzeug Fachkenntnisse aber gute Programme wie:
KFZprof 2.03
http://kribus.de/KFZ_Gutachter_Sachverstaendige.html
DAT
http://www.dat.de/home.html
Audatex
https://www.audatex.de
man sollte aber zumindest eine:
Schulung / Intensiv-Training / Kfz-Sachverständiger
Weiterbildung Kfz-Sachverständiger
Qualifikation Kfz-Sachverständiger oder
Ausbildung Kfz-Sachverständiger / Gutachterausbildung absolvieren.
Sachverständigen Ausbildung, Schulungen sind keine Pflicht Anbieter gibt es aber einige wie bspw.:
http://www.sbwgmbh.de/kfz-wertgutachter
https://www.die-schule.de/standorte/kfz-sachverstaendige-r-dortmund
http://www.personenzertifizierungen.de/text/kfz-sachverstaendiger-ausbildung.html
http://www.gutachterausbildung.de/kfz-sachverstaendiger/index.htm
https://www.modal.de/ausbildung/kfz/