Argumente, die auf einer gewissen "logischen Struktur" aufbauen, sind keine sonderlich guten Argumente.
Mehrere ganz entscheidende Gründe, die man gerne mal aufgrund der eigenen Sichtweise (und Zielorientierung) übersieht:
- Es sind keine neutrale (harte) Fakten, sondern Indizien, die nicht eine Tatsache beweisen, sondern eine von mehreren Möglichkeiten aufzeigt.
Dummerweise sind diese ganzen anderen, auch existierenden Möglichkeiten genau das Gegenteil von dem, wo man hin möchte.
- Es geht um ein "knallhartes" Datum, nicht nur irgend eines, sondern exakt der 25.2.1985.
Ein Foto oder auch zweifelsfrei amtliche Einreisebescheinigungen aus 1987 machen welche Aussagegenauigkeit für eine Erstzulassung am 25.2.1985 - keine.
- H-Kennzeichen steht für "historisch", also eine relevante Besonderheit, die man (Fahrzeughalter, Eigentümer) als primäres Ziel anstrebt.
Aber sämtliche möglichen Beweise für dieses, einem persönlich sehr wichtigen Ziel fehlen oder sind fehlerhaft ausgestellt worden und genau dieser, für das eigene Ziel relevante, "wichtigste" Fehler, der fällt einem erst mit 4 Jahren Verspätung auf.
Wo ist denn die entscheidende "Geburtsurkunde", der Fahrzeug-Brief abgeblieben, der bei der Ummeldung 2009 in die Zulassungsbescheinigung2 umgeschrieben wurde?
Der gehört doch eigentlich zwingend zur Fahrzeughistorie, immerhin ist das der Startpunkt.
Was ist mit anderen Unterlagen, die irgendwie eine Art "Lebenslauf" des Fahrzeugs neutral und "amtlich", zumindest glaubhaft dokumentieren, zB.:
der Versicherungsvertrag oder Rechnungen über die Versicherungsprämie, in der der Versicherungsbeginn meist genannt ist,
KFZ-Steuerbescheide, da findet sich oft auch die EZ des Fahrzeugs genannt,
Wartungs- oder Reparaturrechnungen, auch hier ist das Kennzeichen mit Datum der EZ häufig genannt,
Rechnung oder Lieferschein des Fahrzeugs, auf denen die durch das Autohaus ausgelegten Kosten und Gebühren für die Zulassung vermerkt sind,
Reparaturrechnungen,
Prüfberichte der HU von TÜV, Dekra, auch hier ist das Datum der EZ vermerkt,
...
Es gibt eine ganze Menge "neutraler" Dinge, mit denen (tatsächliche) Fakten und nicht nur logische Möglichkeiten nachweisbar sind.
Und auch zu einem Großteil noch existieren müssten. Zumindest von den Aufbewahrungsfristen vorhanden sein müssen.
Aufbewahrungsfristen sind üblicherweise mindestens 5 Jahre im Geschäftsverkehr. Da die Ummeldung und damit Fehlerentstehung "erst" 4 Jahre her ist, müsste sowohl das Finanzamt (KFZ-Steuer), wie auch die Versicherung (KFZ-Haftpflicht), wie auch das KBA in Flensburg noch aussagefähige Unterlagen zum Datum der EZ haben.
Ich würde an die H-Zulassung keinen Gedanken verschwenden, das ist ausschließlich die "unausweichliche" Folge des Datums der EZ.
Hier ist es einzig und allein, und jetzt und sofort relevant, dass das Datum der EZ in den Papieren richtig gestellt wird.
Ich würde bei den üblichen drei Verdächtigen, dem Finanzamt, KBA und Versicherung nach den entsprechenden Unterlagen nach fragen und damit dann bei der Zulassungsstelle um korrekte Ausstellung der Zulassungsbescheinigung bitten.
Nur als Anmerkung:
"Bitten" ist die schon richtige Verhaltensweise. Du hast zwar einen Anspruch auf korrekte Ausstellung von Dokumenten und den Fehler haben "die" gemacht.
Aber nach über 4 Jahren eigenem Tiefschlaf ist da nicht mehr so viel mit keiner eigenen Verantwortung, sofort durchsetzbarer Forderung und am Schreibtisch wackeln.