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Ausfallhonorar bei Falschparken

A
anon74563872
September 02, 2008

Ich habe versehentlich eine Einfahrt zugeparkt, bekam dann einen Anruf von der Polizei, dass ich mein Auto umparken soll. Am Auto fand ich dann einen Brief mit dem Hinweis, dass ich ein Ausfallhonorar für den Freiberuflich tätigen Anwohner zu zahlen hätte. Höhe 54,74EURO (ich habe ihn 2h von seiner Tätigkeit abgehalten). Muss ich sowas tatsächlich zahlen? Mal einfach gefragt: er hätte mich ja auch abschleppen lassen können?!?

B
Blecky
September 02, 2008

Also, wie das rein rechtlich aussieht kann ich Dir nicht sagen, - aber ich denke das Du mit dieser Forderung noch gut wegkommst!
Abschleppen wäre Dich wesentlich teurer gekommen!

Allerdings, ob er wegen dieser Forderung wirklich vor Gericht zieht wird sich zeigen, Denn er muß dann seinen Verdienstausfall belegen, z.B. in dem er nachweist das er durch Dein Falschparken einen Termin versäumt hat oder ähnliches.

Aber, erlaube mir die Frage, - "versehentlich" eine Einfahrt zuparken - wie geht das?

Alles liebe,

Blecky

A
anon18010486
September 03, 2008

Das ist doch recht günstig und die Polizei hat vorbildlich gehandelt. Wenn abgeschleppt worden wäre, hätte das richtig teuer werden können. Ich würde das als Lehrgeld betrachten, in Zukunft nicht 'versehentlich' vor anderen Leuten ihrer Einfahrt zu parken.