[Zitat]
Dazu kommt noch, dass der Käufer bereits (sagt er) 700 Euro in Reparaturen investiert hat. Könnte er auf Rückabwicklung plädieren ? Hätte er da eine realistische Chance ?
[ZitatEnde]
DA hat er schon mal grad zweifach! KEINE Ansprüche gegen Dich; er hätte VOR Reparatur eine Mängelanzeige an Dich richten müssten UND Dir die Möglichkeit einräumen müssen, das Fahrzeug in eigener Regie reparieren zu lassen bzw. selbst zu reparieren.
ZUDEM:
Der auch von IHM, dem Käufer unterschriebenen Kaufvertrag ist die Gewährrleistung Deinen Angaben zu Folge jedoch ausgeschlossen und das Fahrzeug gekauft wie gesehen in sein Eigentum übergegangen .. UND Du bist ja privater?! Verkäufer gewesen.
Dann hätte er VOR Abschluss des Kaufvertrages einen Gebrauchtwagencheck beim "Gutachter" lach durchführen lassen sollen.
.. besser wäre für weit unter hundert Euro Einer bei TÜV/Dekra gewesen ^^
Den Vorbesitzer musst Du ihm auch nicht mitteilen; würde ich auch nicht tun. Vielleicht will er ja nur wissen, wie viel Du am Wiederverkauf nach recht kurzen 8 Monaten (Winterauto?!) Halterzeit "verdient" hast ... oder er versucht jedtzt krampfhaft herauszufinden, warum Du das Auto nur recht kurz gefahren bist, weil er z.B. in seinem kranken Hirn einen "versteckten Schaden" vermutet - daher vielleicht auch die "Gutachtergeschichte"
In meinen Augen ist das ein notorisch nörgelnder Erbsenzähler.
Aber egal: Einfach rumdrehen und weiter in Morpheus Armen ruhen; da passiert nix; der will nur "spielen" ^^
Rechtlich kann er Dir eh nix wollen - in KEINEM der an gesprochenen Punkte!


























