Natürlich kannst Du - notfalls sogar per Polizei und Abschleppwagen - durchsetzen, dass vor Deiner Grundstücksausfahrt niemand parkt, so dass Dir eine Zu- oder vor Allem Ausfahrt unmöglich gemacht wird. Eine versperrte Ausfahrt - wenn Du also Dein Grundstück mit dem Auto VERLASSEN möchtest und die Ausfahrt ist zugeparkt, berechtigt die gerufene Polizei vor Allem im Wiederholungsfalle ein Abschleppunternehmen mit der Umsetzung des Falschparkers beauftragen; den Abschlepper in Eigenregie zu bestellen, wäre nicht ratsam, da DU dann mit den Kosten in Vorlage treten müsstest und Deine Ansprüche gegen den Falschparker dann evtl. mühevoll eintreiben lassen musst.
Vor Grundstücksausfahrten ist das Parken (Halten länger als 3 Minuten) verboten; und das hängt in keinem Fall vom Vorhanden sein einer Bordsteinabsenkung ab. Sogar die der Ausfahrt gegenüber liegende Seite muss frei gehalten werden, wenn durch das Parken dort eine Behinderung bei der Ein-Ausfahrt zu Deinem Grundstück entstünde. (z.B. in schmaler Wohnstraße)