Hallo,
mal eine Frage an unsere Rechtsexperten hier im Plenum;
Ich bin gerade dran, ein Fahrzeug zu erwerben.
Das Auto steht bei einem Händler 'AS Cars' in Ichenhausen und wird im Kundenauftrag verkauft.
Der momentanige Eigentümer des Fahrzeugs scheint wohl irgendwie ein Bekannter des Besitzers 'AS Cars' zu sein.
Wie ist das jetzt rechtlich gesehen ?
Normalerweise kann ein Händler (im Gegensatz zum Privatverkauf) die Gewährleistung ja nur unter sehr engen Auflagen ausschließen - wenn das Fahrzeug jetzt aber im Kundenauftrag verkauft wird, im Kaufvertrag der EIGENTÜMER eingetragen ist, das Fahrzeug aber von 'AS Cars' samt Schlüssel und Vertrag übergeben wird - Haftet dann der Händler (AS Cars) oder der Eigentümer ? Bzw. habe ich überhaupt einen Gewährleistungsanspruch oder ist dass dann wie bei einem Privatkauf, bei dem die Gewährleistung ja ausgeschlossen werden kann ?
Vielen Dank für die Antworten.
Grüße
catchrisblau


























