So Schwachsinn ist das nicht.
Das Tagfahrlicht wird nicht einfach so gedimmt und als Begrenzungslicht (umgangssprachlich: Standlicht) benutzt.
Mag vielleicht den Eindruck machen, in Wirklichkeit handelt sich um eine kombinierte Leuchte von Tagfahrlicht und Begrenzungsleuchte, die für beide Betriebszustände die entsprechende Zulassung haben.
Einige TFL sind reine TFL und technisch überhaupt nicht dimmbar Einige TFL sind zwar aufgrund ihrer verbauten Technik auch dimmbar, haben aber keine Zulassung als Begrenzungsleuchte.
Werksseitig verbaute TFL, die sowohl dimmbar, als auch die "doppelte" Zulassung haben, sind üblicherweise auch mit dieser Doppelfunktion verbaut.
TFL-Leuchten, die werksmäßig ausschließlich TFL sind, haben üblicherweise keine Zulassung als Begrenzungslicht.
Ausnahmen bestätigen die Regel, Prüf- und Zulassungszeichen auf der Leuchte kontrollieren.
Die selbe Situation gibt es auch bei Nebelscheinwerfer und Abbiegelicht.