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Wiederzulassung nach welcher Zeit?

A
anon66916632
August 29, 2008

Habe ein Fahrzeug, daß am 24.09.2007 vorübergehend stillgelegt wurde. Wieviel Zeit habe ich, um dieses Fahrzeug wieder zuzulassen?

A
anon18010486
August 29, 2008

Früher max. 18 Monate, heute 7Jahre!
MfG
rama

A
anon58550229
August 29, 2008

In Ergänzung zur (korrekten) Aussage von @rama:

... nach den 7 Jahren kannst Du es natürlich auch wieder in Verkehr bringen, nachdem Du eine Vollabnahme nach §21 StVZO bei TÜV/Dekra und Konsorten hast machen lassen und dabei eine neue Zulassungsbescheinigung Teil2 (früher: KFZ-Brief) beantragt hast. HU (TÜV-Plakette) mit Gültigkeit 2 Jahre ist in der Vollabnahme gleich mit drin; Abgasuntersuchung (AU) musst Du zusätzlich eine machen lassen

Die bisherigen Fahrzeugpapiere werden nach 7 Jahren ungültig.

A
anon61273671
August 29, 2008

Die Wiederzulassung auf einfachem Wege, also ohne vorherige TÜV- und ASU-Abnahme sollte sich demnach auch im gültigen Zeitraum dieser Untersuchungen bewegen, weil Du diese Bescheinigungen bei der Zulassung vorlegen musst.
Ansonsten wird´s was teurer und umständlicher, weil Du den Wagen zuerst mit nem Überführungskennzeichen zum TÜV bringen müsstest, um ihn dann zulassen zu dürfen.
Die Versicherer verrechnen die Prämie für´s Überführungskennzeichen aber mit anschliessendem Abschluss der KFZ-Versicherung.