Hallo zusammen,
am 21. 08. 2008 wurde mein Fahrzeug, DB 407D, aufgrund einer Autopanne in Berlin in eine Werkstatt abgeschleppt (Luftlinie etwa 200m).
Trotz vorheriger Absprache keine Reparaturen vorzunehmen ohne vorheriges telefonisches Einverständnis und ohne ausdrücklichen Reparaturauftrag, wurden an dem Fahrzeug die Kraftstoffeinspritzschläuche, welche porös gewesen seien, ausgewechselt.
Folglich habe ich das reparierte Fahrzeug am 22.08.08 gegen einen Betrag von 140,- Eur (ohne Rechnung) in Empfang genommen.
Nach den ersten 100m jedoch schon musste ich feststellen, dass nun Öldruck-, Temperaturmesser und Kraftstoffanzeige außer Funktion waren.
Bei meiner sofort darauf folgenden Rückkehr in die Werkstatt wurde zwar auf das Problem eingegangen, konnte jedoch bei anschließender Durchsicht nicht behoben werden.
Da der beauftragte Angestellte mit der Problemstellung offensichtlich überfordert war,
blieb der Wagen zunächst da.
Auf telefonische Nachfrage am 26.08.08 hingegen wurde der Sachverhalt dann aber in der Art dargestellt, der Fehler sei schon zuvor dagewesen und nicht durch die Werkstatt verursacht worden.
Was kann ich da nun machen? Rechtsweg beschreiten ist wohl auch eher schwierig, da keine Beweise, oder?
Und überhaupt, ist denn die Höhe der Abschleppkosten auf diese kurze Entfernung gerechtfertigt??
Die Werkstatt ist kein Innungsmitglied, eine Schlichtung hierüber also ausgeschlossen...


























