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Darf man im Parkverbot ein und ausladen

A
anon44588165
February 17, 2013

Unser Vermieter hat vor dem Haus ein Schild mit "Parken verboten" angebracht. Darf ich trotzdem ein und ausladen? Falls ja, wie lange darf das dauern?

A
anon79770542
February 17, 2013

Unter Parken verboten versteht man ja auch das absolute Halteverbot, also auch das Be und entladen.
Ausnahmen bestätigen die Regel.

Der Vermieter hat selbst das Verbotsschild angebracht insofern ist für mich das Schild nicht rechtskräftig

gruss

O
opelfan
February 17, 2013

Ist das eine öffentliche oder eine Privatstraße?

Welche Befugnisse hat Dein vermieter, ein Verkehrsschild aufzustellen?

Normalerweise darf man nur im Parkverbot Ein- und Aussteigen, bzw. Be- und Entladen.

A
anon79770542
February 17, 2013

@ Normalerweise darf man nur im Parkverbot Ein- und Aussteigen, bzw. Be- und Entladen.

Die Realität sieht tatsächlich so aus, aber meines
wissens ist auch das ( rechtlich ) nicht erlaubt.
Also Parkverbot schliesst auch das Halteverbot ein aber häufig wird ein Auge zugedrückt.

Die Hinweisschilder ( vor Einkaufsläden oder in den Parkhäusern " Hier gilt die Stvzo" ) soll
nur eine Empfehlung sein und ist nicht rechtskräftig!

Ein anderes Beispiel : Ein Kumpel hat vor kurzem
den Bürgersteig vor seinem Grundstück abgesenkt, in sofern darf man nicht dort Parken.In letzter Zeit wurde seine Einfahrt immer wieder zugeparkt und er hat das Problem an das Ordnungsamt weitergeleitet.
Also von sich aus kann man keine Regeln,Schilder aufstellen. Nur die Stadt bzw.das Ordnungsamt hat das sagen.So weiss ich das..

A
anon18010486
February 17, 2013

Bis zu 3 Minuten kein Problem (Halten), alles was drüber ist ist Parken und damit im Parkverbot verboten.

A
anon79770542
February 17, 2013

@ Bis zu 3 Minuten kein Problem (Halten),

-aber doch nur bei diesem Verkehrsschild:

http://www.werbetechnik-dorau.de/werbetechnik-shop/images/product_images/original_images/v2_008.jpg

@ alles was drüber ist ist Parken und damit im Parkverbot verboten.

  • Richtig

A
anon18010486
February 17, 2013

Im eingeschränkten Halteverbot darf man bis 3 Minuten halten, oder beladen. Das beladen darf natürlich auch länger dauern. Im absolutem Halteverbot darf man nicht mal stehen bleiben, geschweige beladen. Wenn das eine öffentliche Straße ist kann der Vermieter da nicht einfach ein Schild aufstellen. Ist es sein Privatgelände kann er da ein parken verboten Schild hinstellen. Bei Zuwiderhandlung gibt's dann kein Ticket der Stadt, sondern Ärger vom Vermieter. Er kann auch auf seine kosten umsetzen und die Gebühren von euch einfordern.

H
hballerstedt
February 17, 2013

Warum streitet Ihr denn? Lest doch einfach den §12
der StVO, da ist das genau definiert.
Wer länger, als 3 Minuten hält, oder sein Fahrzeug verläßt, der parkt!!!
Diese Zeichen kann eingeschränkt werden durch den
darunter angebrachten Zusatz Be- und Entladen (evtl.
mit genauer Zeitangabe) erlaubt. Steht der Zusatz nicht dabei ist die Sache eindeutig.

A
anon18010486
February 17, 2013

Fahrschule schon länger her gewesen?

Halteverbot - früher mal "absolutes Halteverbot", kein Anhalten, egal wer und für was auch immer

Parkverbot - früher mal "eingeschränktes Halteverbot", es darf nicht geparkt werden. Wer länger als 3 Minuten dort steht ODER das Fahrzeug verlässt (auch nur für 2 Sekunden), der parkt.

Im Parkverbot darf zum Be- oder Entladen auch länger als 3 Minuten gestanden werden, wenn es die direkte und unmittelbare Ladetätigkeit erfordert:

Aufgrund Art und Menge des Ladegutes ist ein Transport zu einem regulären Parkplatz nicht zumutbar (Tüte Brötchen und eine Zeitung fällt eher nicht darunter); die Tätigkeit bezieht sich auf die ausschließliche Ladetätigkeit am Fahrzeug, nicht mehr ein weitergehender Transport (weiter als bis hinter die erste abschließbare Tür) oder noch irgendwelche Handhabungstätigkeiten (zB. den Schrank auch noch aufbauen).

Schilder haben Gültigkeit, wenn sie durch die dafür berechtigte Stelle genehmigt sind - unabhängig davon, wer sie dann aufstellt.

Parkverbote wegen Umzug, Halteverbote und Geschwindigkeitsbegrenzungen für Baustellen, ... werden immer "privat" aufgestellt, sind aber (fast) immer von den zuständigen Stellen genehmigt und somit rechtsgültig. Missachtungen können im öffentlichen Straßenbereich durch Polizei oder Ordnungsamt überprüft und bebußt werden.

Im privaten Bereich kann jeder Berechtigte (Eigentümer, Besitzer, ...) aufstellen, was immer er möchte und es ist zu beachten.

Ein "Hier gilt die StVO" auf "Privatgelände" gilt selbstverständlich. Der Besitzer kann im Rahmen von seinem Hausrecht (Stichwort Hausordnung) völlig legitim bestimmte Verhaltensregeln aufstellen und wenn er die Regeln der StVO als die auf seinem Grundstück zu beachtenden Hausordnung benennt, dann ist das rechtswirksam und auch zu befolgen.

"Auf Privat" haben Polizei und Ordnungsamt zwar nur eingeschränkte Eingriffsmöglichkeit und der Besitzer muss sich häufig selbst um Störer kümmern - das hat aber nichts mit einer rechtlich verbindlichen Wirksamkeit eines "Hier gilt die StVO" zu tun.

Achtung:
Sind Verbotsschilder auf privaten Flächen durch eine Behörde angeordnet, dann kann dort eine Missachtung auch durch Ordnungsamt oder Polizei verfolgt werden.

Darunter fallen zB. Behindertenparkplätze bei Aldi, Ikea, ... oder auch Feuerwehrstell- und -bewegungsflächen

A
anon79770542
February 17, 2013

Ich meinte auch das jeder der sich vom Baumarkt ein Schild/aufkleber besorgt und es
anbringt auf eigene Verantwortung handelt.

@sondern ob die "richtige" Stelle die Aufstellung angeordnet bzw. genehmigt hat.

so meinte ich es auch

@ Parkverbot ist nicht Halteverbot

sind keine Zusatzbemerkungen(schilder vorhanden gilt auch bei Parkverbot absolutes Halteverbot, so hab ich es gelernt

A
anon79770542
February 17, 2013

hi Zufriedener,

bedeutet jetzt dieses Verkehrschild :

http://62.75.177.102/shop_cfg/FOLIENFREUND/parkverbot.jpg

Parken Nein und Halten JA ?

gruss

A
anon79770542
February 17, 2013

Halteverbot absolut bedeutet ja auch Parkverbot,um diese Frage geht es ja auch... naja ich geb jetzt auf :))

( Verkehrsbedingt an der ampel o-ä ist schon klar )

F
Fuxfan
February 18, 2013

Der Hinweis "Hier gilt die StVO" (nicht StVZO!) bezieht sich ausschließlich auf deren §1: Gegenseitige Rücksicht und Vorsicht.
Parkverbot schließt nicht automatisch Halteverbot ein - wie soll das gehen? Das sind zwei Paar Schuh'.

F
Fuxfan
February 18, 2013

Jetzt bin ich aber leicht geplättet, hast Du das doch selber geschrieben:
"Zufriedener schrieb am Dienstag, 11. August 2009, 13:12 Uhr
Natürlich gelten auf derartigen Parkplätzen ALLE Gesetze, bei der StVO ist es allerdings nur der §1, die anderen § beziehen auf andere Bereiche, wie Autobahn oder Straßen innerhalb oder außerhalb geschlossener Ortschaften."
Es ging um das Thema Vorfahrtsregeln auf großem Parkplatz:
http://www.autoplenum.de/Antworten/D/152...

F
Fuxfan
February 18, 2013

OK - streichen wir "ausschließlich" und nehmen "hauptsächlich"....