Abgeschleppt oder ganz korrekt "umgesetzt" darf immer und überall durch jeden. Es gibt keine Rechtsvorschrift, die ein Umsetzen untersagt oder für das Umsetzen eine Behinderung oder Gefährdung voraussetzt.
Es geht bei dem Thema "nur" um die Kosten dafür - wer bezahlt. Üblicherweise gilt hier: Wer die Musik bestellt, der bezahlt auch die Kapelle.
War die Umsetzung im Sinne einer Behinderung oder mehr dann auch berechtigt, dann muss der Fahrzeughalter dafür aufkommen.
Veranlasst ein "nicht Öffentlicher" das Umsetzen, dann kann sie das verauslagte Geld vom Halter zurückverlangen, veranlasst dies eine berechtigte Behörde, dann muss der Fahrzeughalter oftmals direkt das Abschleppunternehmen bezahlen.
Liegt hier eine tatsächlich eine Behinderung vor, dann muss der "nicht Öffentliche" nicht direkt das Abschleppunternehmen beauftragen. Er (oder sie) kann dann auch die Ordnungsbehörden informieren, die dann das Umsetzen veranlassen.
Die tatsächliche Situation ist hier ohne Bild, allein aufgrund der Beschreibung schwer einschätzbar, aber so ein paar genannte Punkte fallen doch auf:
"zweite Reihe kurzzeitig parken"
in der "zweiten Reihe" ist grundsätzlich Halteverbot, kein Parken, kein Kurzzeitig, nichts und niemand (ausgenommen Taxi für das Ein-oder Aussteigen von Fahrgästen im Rahmen ihrer gewerblichen Tätigkeit). Ein Umsetzen ist immer auf Kosten des Fahrzeughalter möglich."seit Anfang 2010 steht mein Pkw schon so dort. Bisher hat sich noch niemand dran gestört"
Zulässig hört sich anders an. Ein Fehler des Ordnungsamtes nicht regelmäßig zu kontrollieren und Knöllchen zu verteilen oder abzuschleppen macht nicht gleich einen Rechtsanspruch.
Ich würde auch eine derartige Argumentation noch mal in Ruhe überdenken. Sollte dieses "mach ich immer so" tatsächlich im Widerspruch zur StVO sein, dann wird das teuer.
Verjährungsfrist sind bei Ordnungswidrigkeiten 3 Monate, 90 Tage und wenn hier durch ein Geständnis eine tägliches Falschparken eingestanden wird, dann sind wir hier bei 90 (neunzig) völlig berechtigten einzelnen Knöllchen. Hier kommt dann auch noch zusätzlich zum Tragen, dass eine derartige Hohe Anzahl von Dauerverstößen auch Eignungszweifel auslösen (können) und dann auch noch eine MPU-Aufforderung ausgesprochen wird.
Du wärst nicht der Erste, dem aufgrund genau dieser Situation (dauerhafter Parkverstoß) seine "Entschuldigung" zu einer enormen Gesamtstrafe und dann auch MPU führt.
- auch der "Ablageort" von dem geschobenen Schnee hat oftmals potenzial für unnötige Kollateraleffekte.
Auf die Fahrbahn darf der nicht, auch nicht auf den Gehweg - zumindest darf das niemanden behindern. Wenn da Fußgänger einen Bogen drum herum machen müssen, oder ein Parkplatz nun nicht mehr zur Verfügung steht, weil dort nun der Schnee gelagert wird, das sind in der Folge auch ganz überraschende Ordnungswidrigkeiten.
Das Bauen von Hindernissen gegenüber anderen Verkehrsteilnehmern (auch Fußgänger zählen dazu) ist sogar eine Straftat.
Aufgrund der Beschreibung ist die tatsächliche Örtlichkeit und Situation nicht so sehr nachvollziehbar. Aber hier sollte mal in Ruhe im §12 StVO und ein paar Dinge zum Schneeräumen nochmal nachgelesen werden, ob das alles tatsächlich so richtig ist, was man man da macht.
Nicht Wenige sind in Folge von "Gewohnheitsrechten" zu Fußgängern geworden und der Verkaufspreis vom Fahrzeug hat nicht mal die Strafen abgedeckt.


























