Anwalt aufsuchen, Polizei kann ohnehin nichts machen - zumindest nichts Gutes für Euch (vielleicht schon, es müssen aber erst einige Details geprüft werden, die noch nicht genannt sind, vielleicht auch als unerheblich eingeschätzt werden)
Diebstahl nicht nicht vor. Diebstahl ist das Entwenden und hier wurde nichts entwendet, wenn der Schlüssel vorher bewusst übergeben wurde.
Wenn hier überhaupt etwas vor liegt, dann maximal eine Unterschlagung. Man hat das Fahrzeug freiwillig übergeben, der Empfänger hat "nur" nicht zurückgegeben.
Hier muss an vielen weiteren Detail geprüft werden, ob es sich um ein illegales oder legales Glücksspiel gehandelt hat, beides wird sehr wahrscheinlich den Wagen nicht zurückbringen.
Illegales Glücksspiel ist sittenwidrig und was sittenwidrig ist, ist für ALLE Beteiligten ohne jeden Rechtsanspruch und wenn man keinen Rechtsanspruch hat, dann hat man auch keinen Rechtsanspruch auf Herausgabe des Fahrzeugs.
Wenn es sich um ein legales Glücksspiel gehandelt hat, dann könnte man eine Herausgabe verlangen. Wenn die Gegenseite allerdings behauptet, er hätte den Wagen völlig korrekt bei diesem Glücksspiel gewonnen, dann benötigt man ein paar brauchbare Beweise, ansonsten ist die Gegenseite tatsächlich berechtigter Eigentümer des Fahrzeugs.
Von Seiten des Fahrzeugs her, erst mal kein sonderlicher Unterschied. Relevant kann es allerdings werden, wenn Du (Ehefrau) zur Polizei gehst und Deinen Mann des illegalen Glücksspiels bezichtigst
War es das tatsächlich, dann wird er sich ganz besonders bedanken, denn die Teilnahme an einem illegalen Glücksspiel ist eine Straftat und Du bist dann Anzeigeerstatter und Zeuge der Staatsanwaltschaft gegen Deinen Mann.
Stellt sich bei den polizeilichen Ermittlungen heraus, dass es kein illegales Glücksspiel war, dann ist das auch nicht schön. Denn dann hast Du deinen Mann unrechtmäßig einer Straftat beschuldigt und genau das ist eine nicht ganz unerhebliche Straftat, die Du dann begangen hast (§164 StGB). Sind üblicherweise bei nicht vorbelasteten Ersttätern 6 Monate auf Bewährung.
Die Polizei ist - nach dem, was Du hier mitgeteilt hast - nicht so unbedingt eine empfehlenswerte Ansprechstelle.
Hier bleibt leider nur der Anwalt, der die Details juristisch prüfen und nach fehlenden Details auch nachfragen kann und dann einen Weg ausarbeitet, der so weit funktioniert, dass man sich hier nicht noch ein paar Überraschungen selbst auf den Kragen nagelt.
Ein aufgrund einer Behinderung steuerbefreites Fahrzeug bei einem Glücksspiel als Gewinn oder auch nur Pfand einsetzen, sodass es jetzt durch eine unberechtigte Person genutzt werden kann - ist nun auch nichts, was die Situation sonderlich leichter macht.