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Schwerbehindertenparkplatz

J
JosefBertaggia
December 21, 2012

Ich habe einen Schwerbehindertenausweis mit 100 % Grad der Behinderten.Das Merkzeichen ist ein " G "

Darf ich mich auf einen Schwerbehinderten-Parkplatz stellen?

Danke für eine Antwort

H
henry1962
December 21, 2012

Was soll diese Frage ?
Mit dem Merkzeichen "G" bist Du sogar Geh-Behindert !
Natürlich darfst Du Dich auf solche -extra- ausgewiesenen Parkplätze stellen.

Erkundige Dich mal genauer,es gibt ein -Schwerbehinderten Gesetz- mit gewissen Verordnungen,welche Dir weiter helfen.

H
henry1962
December 21, 2012

Es gibt zb.einen Schwerbehinderten-Beauftragten in Deinem Wohnbezirk/Stadt.
Erkundige Dich bei Deinem Bürgermeister/Bürgerservice.
Dieser kann Dir in allen Beziehungen weiter helfen!!

B
Blecky
December 21, 2012

Und trotzdem reicht das Merkzeichen G nicht für die Benutzung eines Bahindertenparkplatzes!

Dafür wird das Merkzeichen aG oder Bl benötigt!

Mit Deinem Behindertenausweis gehst Du dann zur Stadtverwaltung und Beantragst einen extra Parkausweis.

NUR DIESER PARKAUSWEIS berechtigt zur Nutzung des Behindertenparkplatzes.
Der Behindertenausweis alleine berechtigt NICHT zur Nutzung eines solchen Parkplatzes, egal wie viele Prozente und Merkzeichen.
Entscheidend ist einzig und alleine der blaue EU-einheitliche Parkausweis!!!

Da Du nur das Merkzeichen G hast wird Dir wohl prinzipiell kein solcher Parkausweis zugestanden werden.

ABER:
Du kannst evtl. auf dem Ausnahmewege (Einzelfallentscheidung) eine Parkerleichterung erlangen.

Eine solche Parkerleichterung kann z.B. schwerbehinderten Menschen, die an Morbus Crohn oder Colitis ulcerosa erkrankt sind, bzw. schwerbehinderten Menschen mit künstlichem Darmausgang und zugleich künstlicher Harnableitung UND Gehbehinderten Personen mit Merkzeichen G und B, gewährt werden.

Dieser Personenkreis erhält nach versorgungsrechtlicher Prüfung einen orangenen bundeseinheitlichen Schwerbehinderten-PARK-Ausweis. Die Anträge dazu und entsprechende Beratung sollte die Zuständige Straßenverkehrsbehörde anbieten.

H
henry1962
December 21, 2012

Ok,so genau wusste ich es nicht ,deshalb mein Tipp ,Bürgermeister..Beauftragter/Stadt oä.

Aber man lernt nie aus,ist das schöne hier.

B
Blecky
December 21, 2012

Yo, hätte ich sonst auch nicht genau gewusst, wann hat "Ottonormalbürger" mal mit sowas zu tun, - aber meine Ex-Ehefrau ist Rollstuhlfahrerin und ich selbst bin auch gehbehindert, von daher kannte ich den Kram...

H
henry1962
December 21, 2012

aber...sag mal Blecky
ab wann gibt es denn orangene Parkausweise ?
Ich kenne nur die Blauen (zb.mein Bruder).
Gruss Henry

B
Blecky
December 21, 2012

Ich bin mir nicht ganz sicher, aber ich glaube diese orangenen Ausweise wurden zusammen mit dem EU-Parkausweise zum 01.01.2001 eingeführt um eben auch solche "Grenzfälle" gegebenenfalls abdecken zu können.

Wobei ich meine das diese orangenen Ausweise nur in D gültig sind, die "vollwertigen" blauen dagegen gelten in ganz Europa.

Aber ich habe selbst noch keinen dieser orangenen Ausweise gesehen, ich denke also das es

A.)
entweder nicht so oft vorkommt das sie Beantragt werden - weil es ja doch eine Rennerei ist, mit Überprüfung der Gesundheit durch das Versorgungsamt und Beurteilung der Angemessenheit durch einen Sachbearbeiter und allem pipapo,
oder

B.)
das die zwar beantragt werden aber das die Richtlinien so streng sind das es nur wenige schaffen tatsächlich einen solchen "Ausnahme-Ausweis" zu erhalten.

B
Blecky
December 21, 2012

P.S.
Hab auch noch mal gegoogelt, aber da finde ich auch auf die schnelle kein konkretes Datum wann genau die orangenen Ausweise eingeführt wurden, - Sorry!

H
henry1962
December 21, 2012

ok,Blecky,habe verstanden.
es ist wahrscheinlich auch -höhere-Gewalt im Spiel.
Ich weiss wovon ich rede u. kann vielen Betroffenen -etwas- nachfühlen.
Vielen Dank für die Auskunft.
Gruss Henry

A
anon18010486
December 21, 2012

Die nur in Deutschland gültige, orange Parkberechtigung wurde zum 1.März 2009 eingeführt.

Kennen viele Behinderte (noch) nicht, bzw. wird oft nicht beantragt, weil man damit NICHT auf den Behindertenparkplätzen parken darf.

http://vis.stadt-chemnitz.de/eap/leistungen/de/leistung.itl?id=9e8f03e8-4bbb-4170-a5e0-1a2203eefb60

H
henry1962
December 21, 2012

Heh,vielen Dank Zufriedener !
Bin wieder -etwas- schlauer.

Das -Gesetzes- Wirr-War(h)r soll Jemand durchschauen.

Vielen Dank
Gruss Henry

B
Blecky
December 22, 2012

Ahh, super!
Und ein ganz großes Danke für den Link!
Derart detailierte Informationen über den orangenen Ausweis hatte ich noch nicht.
Liebe Grüße,
Blecky