Hallo,
mich würde mal folgendes interessieren:
angenommen hat man im ersten Jahr bei Neueinstufung beim Zweitwagen von SF-2 einen Unfall verursacht, kann man dann nicht so einfach zum Jahreswechsel den Wagen für einen Tag abmelden und dann wieder neu anmelden, um die neue eVB zu erhalten und dann bei einem anderen Versicherer angeben, das Fahrzeug sei erstmalig auf den x-Fahrzeughalter zugelassen und dass es keine Vorversicherung bestehe sodass dann der gleiche Schadensrabatt gewährt wird?
Könnten die anderen Versicherer dennoch rauskriegen, dass der vergünstigte Schadensrabatt von SF2 gar nicht für den Versicherungsnehmer gebührend ist?
Eure Erfahrungen können mir nützlich sein.
Grüße


























