Emmisonsklasse
habe meinen volvo 460 zugelassen (alter brief entwertet) nun wurde er auf euro 1 berechnet aber im alten brief ist nachträglich eine schlüsselnummer 51 eingetragen-alter brief im neuen nicht er wurde daher mit euro1 anstatt euro2 berechnet, zulassungsstelle weigert sich dies abzuändern! was kann ich tun ohne auf den mehrkosten sitzen zu bleiben!
Mit welcher Begründung weigert sich denn die Zulasungsstelle???
Fordere eine SCHRFTLICHE VERBINDLICHE und gerichtsverwertbare Begründung vom StVA an bzw. schalte gleich einen Anwalt ein ... FALLS der von Dir geschilderte Sachverhalt hier korrekt wieder gegeben ist.
Aber wieso wurde "der alte Brief" entwertet?! -- It das vielleicht im Zuge einer Ummeldung geschehen, in Zuge dessen von den 2alten" Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrif & -schein) auf die neuen Zulassungsbescheinigungen Teil1 & 2 umgestellt wurde?
In diesem Fall MUSS die Zulassungsstelle die im alten Brief dokumentierten Schlüsselnummern übernehmen; eine Voraussetzung zur Umschlüsselung darf nur durch einen technischen Prüfingenieur von TÜV/DEKRA o.Ä. technisch ermittelt und dokumentiert werden; das StVA hat sich dann an diese Vorgabe zu halten und muss auf Antrag die Umschlüsselung vornehmen.
Die Mitarbeiter DÜRFEN KEINE Umschlüsselung ohne vorherige technische Begutachtung durch Dritte eigenmächtig vornehmen.
Ich würde mich mal zunächst um ein hochnotpeinliches Gespräch mit dem vorgesetzten Dienststellenleiter der StVA bemühen.
Viel Erfolg!
... Hoffentlich hast Du den alten entwerteten Brief noch im Original zur Verfügung; sonst wird die Beweisführung schwierig!!
Du schreibst,im alten KFZ- Brief wurde nachträglich die Schlüsselnummer 51 eingetragen.
Wer hat die eingetragen?
Wurde die handschriftlich eingetragen? Oder wie,
mit Stempel / Siegel oder einfach nur so?
Hast Du vorher für das selbe Fahrzeug die KFZ- Steuer nach EURO 2 gezahlt?
Oder hat einfach ein " Spaßvogel" die 51 nur mal so eingetragen?
Du hast doch noch den alten KFZ- Brief,
wenn alles so ist wie Du sagst, leg den alten KFZ- Brief und Deine Zul. Bescheinigung 1+2 beim Straßenverkehrsamt vor und lass Dir das mal begründen.
Freundlich, höflich und auf dem kleinen Dienstweg.
Ich bin sicher, Du wirst eine Begründung erhalten, wenn Du mit der nicht einverstanden bist, kannst Du Dich an Volvo Deutschland in Diezenbach Abt. Homoligation wenden, und die bitten Dir eine Bescheinigung für die Einstufung in EURO 2 auszustellen.
Vielleicht hat auch Dein freundlicher Volvo- Händler schon Vorlagen vorliegen.
Ich denke, ohne großen TamTam usw. kommst Du genauso zu Deinem Ziel, wenn es denn so ist wie Du schreibst, und die Eintragung 51 vom Amt durchgeführt wurde.
MfG
rama
im alten brief ist die vom amt eingetragen worden und im folge einer ummeldung wurde ein neure brief erstellt, das amt weigert sich diese zu übernehmen aufgrund das dies mit mehraufwand verbunden wäre, welches aber eine bescheinigung erforderlich machen würde, mir wurde gesagt vom finanzamt ich muss das mit der zulassungsstelle klären, diese vordert aber von mir eine bescheinigung des fahrzeugherstellers,den alten brief habe ich sehr gut aufgehoben, nun mir wurde gesagt eine wekstatt könne die bescheinigung ausstellen nun wurde mir aber gesagt, das das nur der hersteller kann, der vorbesitzer wurde mit 132 euro berechnet, der steuerbescheid von mir besagt sage und schreibe 274 euro, das ganze hat für mich nichts mit mehraufwand zu tun sondern mit mehr kosten und abzocke seitens der zulassungsstelle welche mir dann auch die neu ausstelleung der papiere in rechnung stellen wierd da sie sagen von ihrer seite liegt kein fehler vor!
Joo, klar, das Finanzamt kümmert sich darum nicht, ob da was falsch eingetragen wurde; das können die auch gar nicht beurteilen.
Und was bitte soll für die Zulassungsstelle "Mehrkosten" verursachen??. Durch die Nachtragung der geänderten Schlüsselnummern SIND doch bereits die Gebühren zum Eintrag einer technischen Änderungen durch den/einen der Vorbesitzer gelöhnt worden ... und diese Eintragungen sind auch nach einer amtlich bedingten Änderung der Fahrzeugpapiere mit zu übernehmen .. ansonsten müssten ja nach jedem Verkauf eines Fahrzeuges sämtliche eingetragenen Änderungen durch den neuen Besitzer nochmal nachgewiesen .. und die Eintragung bezahlt werden.
Ich glaub' Dein Sachbearbeiter beim StVA wiehert ... und hört auf den Namen "Amtsschimmel XXL"
Wie gesagt: Gespräch mit dem Dienststellenleiter fordern ... und bei Nichterfolg einen Anwalt einschalten.
Sooo einen Blödfug hab' ich ja mein Lebtag noch nicht gehört TsTs ... oder hast Du den Sachbearbeiter nur bei seiner normalen Tätigkeit gestört: Dem gesunden Büroschlaf?! ^^