Parkrichtung einseitig?
An meiner Strasse kann man nur auf der einen Seite parken, da auf der anderen Seite der Rheindamm verläuft. Nun meinte ich ziemlich sicher, daß man in dieser Situation auch entgegen er Fahrtrichtung parken darf, was ich auch öfter getan habe in den letzten 18 Jahren...
Doch böse Überraschung - jetzt habe ich deswegen ein Knöllchen bekommen. Kann mir jemand sagen, ob das rechtens ist?
Ja, da gibt es einige, die sagen können, ob dies rechtens ist.
Ja, das Knöllchen ist rechtens.
Das Parken ist aus Sicherheitsgründen immer nur am rechten Fahrbahnrand zulässig,
Ausnahme 1
in Einbahnstraßen, wenn rechts alles belegt ist und eine noch ausreichende Durchfahrtsbreite vorhanden bleibt, wenn auch am linken Fahrbahnrand geparkt wird,Ausnahme 2,
wenn rechts Bahn-Schienen vorhanden sind
§ 12 StVO Abs.4
http://www.gesetze-im-internet.de/stvo/__12.html
@Transalpine
Deine Argumentation ähnelt Der z.B. eines nicht berechtigten Falschparkers auf einem Behindertenparkplatz, der sich über sein Knöllchen wundert .. wo doch alle anderen (erlaubten) Abstellplätze bereits besetzt waren.
kopfschüttel
Zur allgemein gültigen .. und jedem Führerscheininhaber eigentlich bekannt sein müssenden gesetzlichen Regelung siehe Posting von @Zufriedener
Wer in der (Fahr-) schule zuhört und wer lesen kann,
ist eindeutig im Vorteil.