PKW Abmeldung
Hallo,
ich habe am Samstag mein PKW an einem privaten Käufer verkaut. Ordnungsgemäß wurde deiser Verkauf über einem Kaufvertrag abgewickelt. Der KFZ Brief wurde dem käufer ausgehändigt. Die Nummernschider, den KFZ Schein und den Kaufvertrag habe ich. Kann ich mit diesen Unterlagen das verkaufte Auto abmelden?
im Voraus Danke für dei Antwort
mfg.d.schigulski
N E I N !
... die vorübergehende Stilllegung muss im KFZ-Brief vermerkt werden; und außerdem kannst Du kein Fahrzeug abmelden, das Dir nicht (mehr) gehört.
Dü hättest entweder das Auto VOR Übergabe an den Käufer abmelden müssen ... oooder dem Kaüfer das Auto angemeldet mit ALLEN Papieren mitgeben können und von ihm eine Übernahmebestätigung mit Datum und UHRZEIT der Übergabe unterschreiben lassen; das ist aber nur ratsam, wenn Du den Käufer persönlich gut kennst UND ihm voll vertraust; Du bist auch dann weiter in der Haftung, wenn der Käufer unter Deinem Namen im Fahrzeugbrief "Scheiß baut".
Im Übrigen kann der Käufer den Wagen auch nicht auf sich ummelden, da ihm der Fahrzeugschein und die (noch gesiegelten) Nummernschilder fehlen.
Am Besten tut ihr Euch zusammen und geht gemeinsam auf die Zulassungsstelle; dann kann der Käufer den Wagen gleich ummelden; das ist aber nur praktikabel, wenn der nicht mittler Weile hunderte Kilometer wech von Dir ist. Oder ihr findet gemeinsam eine andere Lösung, wie ALLE Papiere zusammen zur Zulassungsstelle zur vorübergehenden Stilllegung bzw. Ummeldung auf den neuen Halter gelangen.
Stimmt !
Die Antwort ist NEIN !
Zur Abmeldung benötigst du den
KFZ Brief/Zulassungsbescheinigung Teil1
da dieser der "Eigentumsnachweis" für das Fahrzeug ist!
@rama
... in letzterem Fall wird's "lustig" ... vor Allem, wenn das Auto schon auf dem Schiff nach Afrika ist ^^
Aber nicht gleich den Teufel an die Wand malen; es gibt ja noch "Privatkäufer", die das Auto selbst nutzen und es mit Kurzzeitkennzeichen oder - verbotener Weise - geliehener roter Nummer vom befreundeten KFZ-Gewerbetreibenden abholen - oder auch den Trailer benutzen.
PS: Hoffentlich ist das Auto noch zu gebrauchen, denn der Themenstarter @elfenbein hat es ja nach eigener Angabe "verkaut" ^^
Wünsche wohl gespeist zu haben! frechgrins
Stimme meinen Vorrednern weitgehend zu, aber ich hab mal eine Frage:
Wie ist eigentlich der Käufer vom Hof gefahren- ohne Kennzeichen? Oder ist das Fahrzeug gleich auf den LKW geladen worden und geht ins Ausland?
MfG
rama
du hättest ein schreiben mitgeben müssen in dem festgelegt wird wann das auto umgemeldet wird. so habe ich es gemacht. ausserdem ein schreiben wo du dir von dem käufer bestätigen lässt das das auto ab dem und dem zeitpunkt sich nicht mehr in deinem besitz befindet und jegliche durch ihn verursachte schäden auf sein konto gehen....am besten wäre gewesen es abzumelden und den käufer kurzzeitkennzeichen mitbringen zu lassen...mfg