... aber nur, wenn noch der "alte" Fahrzeugschein und nicht bereits die neuen Zulassungsbescheinigungen Teil1 und Teil2 vorliegen @Bestatter.
Bei den neuen EU-konformen Papieren ist nur noch EINE Reifengröße eingetragen; für andere Dimensionen als die dort vermerkte(n) Rad-/Reifenkombi's braucht man dann nur noch die Freigabebescheinigung und evtl. die ABE für die Felgen bei Drittmarkenfelgen (also keine originalen vom Fahrzeughersteller vertriebenen Felgen). Diese Papiere sind immer im Fahrzeug mitzuführen.
Hast Du noch den "alten" Fahrzeugschein/Fahrzeugbrief, musst Du "theoretisch" die Rad-ReifenKombi in die Papiere eintragen lassen. Da aber in den "alten" Papieren keine Nachträge mehr vorgenommen werden, bekommst DU komplett neue EU-konforme Fahrzeugpapiere; der alte Fahrzeugbrief und der Fahrzeugschein werden eingezogen ... und dann gilt auch für Dich das oben Gesagte mit der Freigabebescheinigung/ABE/ABG
Klingt komplipiziert -- IS' auch so ... aber schließlich leben wir - bzw. lebst DU - in Deutschland; da hat Alles seine Ordnung fg
Edit:
Ob Deine jetzt montierte Rad-ReifenKombination ohne technische Änderungen wie Radläufe Bördeln und/oder ziehen sagt Dir die Freigabebescheinigung, so fern für diese Kombi verfügbar ... oder der freundliche TÜV-Prüfingenieur vor Ort im Verlauf der Freigängigkeitsprüfung