Bei den Prospektangaben ist da nichts zu dritteln. Diese Werte sind in einem genormten Fahrversuch durchgeführt, der ausschließlich zum Vergleich von Fahrzeugen untereinander dient und nicht sonderlich viel mit der Realität zu tun hat.
Allerdings muss natürlich jedes Fahrzeug tatsächlich auch diesen Verbrauch erreichen (bis 10% Mehrverbrauch sind als Toleranz zulässig), wenn mit dem Fahrzeug genau dieser genormte Fahrversuch durchgeführt wird.
Der übliche Weg ist,
den Verkäufer in Rahmen der Sachmangelhaftung (oder auch gesetzliche Gewährleistung genannt) zur Mängelbeseitigung aufzufordern (schriftlich, das ist das Ding mit dem Umschlag und der Briefmarke und den Mangel genau beschreiben)
Sollte der Verkäufer dann das Vorhandensein eines Mangels bestreiten, muss man den Beweis führen, dass doch ein Mangel vorhanden ist.
Dafür muss man einem Prüflabor einer Sachverständigenorganisation (TÜV, Dekra, ...) zur Durchführung eines Verbrauchstest gem. Herstellernorm beauftragen. Der Test kostet etwa 1.700 Euro.
Sollte sich aufgrund des Test/ Gutachten ein Mehrverbrauch von mehr als 10% ergeben, dann hat der Verkäufer den Mangel zu beseitigen und die bisherigen Kosten, wie zB. den bisherigen Mehrverbrauch und Gutachten zu übernehmen.
Handelt es sich bei dem Mangel um einen Defekt, dann muss das repariert werden, handelt es sich bei dem Mangel um keinen reparablen Defekt, dann muss man sich mit dem Verkäufer einigen.
Zwei Möglichkeiten:
Er nimmt den Wagen zurück, oder er erstattet die bisher entstandenen und zukünftig bis zum Verkauf des Wagens entstehenden Mehrkosten beim Kraftstoff.
- Kommt man zu keiner Einigung, dann benötigt man einen Anwalt - vorher nicht.
Bisher ist schließlich unklar, ob der Wagen tatsächlich unzulässig viel verbraucht und auch ein Anwalt kann das nicht feststellen. Diese Feststellung geht nur über die oben genannte Begutachtung durch Fahrversuch.
Vorher sollte man auch keinen Anwalt einschalten. Verbraucht das Fahrzeug gem. Begutachtung nicht zu viel, dann hat man bei zu früher anwaltlicher Beauftragung nicht nur die Kosten für das Gutachten zu tragen, sondern auch für die dann bisher geleistete Tätigkeit des Anwalts.
Achso, der richtige Anwalt ist ein Fachanwalt Verkehrsrecht.
Hier handelt es sich zwar um Vertragsrecht, Unterpunkt zugesicherte Eigenschaften, allerdings existieren im Zusammenhang mit einem Kraftfahrzeug immer viele Besonderheiten.
Das in diesen Fällen berührte Vertragsrecht ist hier recht einfach, durch die Besonderheiten mit technischen Gutachten im KFZ-Bereich ist dann ein "Autoanwalt" der Bessere von beiden.