Möglich sicherlich, abstellen, abschließen und weggehen. Dürfte aber richtig dicke Finger geben, immerhin ist das eine Straftat.
Auch das Parken ist eine Teilnahme am Straßenverkehr, somit liegt im öffentlichen Verkehrsbereich die Zulassungs- und Versicherungspflicht vor und ein Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz ist eine Straftat.
Sollte man bei einem derartig langen Zeitraum mit etwa 30 Tagessätzen, 7 Punkten und 1-2 Monaten Fahrverbot rechnen, neben den Abschlepp- und Sicherstellungskosten (Lagergebühren).
Sollte das Fahrzeug nicht mehr ganz so fit sein, dann kann es auch als illegale Abfallentsorgung gewertet werden. Das wäre dann ein Bußgeld im mittleren fünfstelligen Bereich plus die Entsorgungskosten des Fahrzeugs (Abschleppen und Verschrottung).
Miete einen Stellplatz auf abgeschlossenem Privatgelände an oder lass den Wagen zu, alles andere kann überraschende Überraschungen bringen.