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Wenn der Sohn das Auto im Einverständnis seiner Mutter verkauft, der Kaufvertrag mit ihm als Verkä

A
anon70350525
August 14, 2008

Wenn der Sohn das Auto im Einverständnis seiner Mutter verkauft, der Kaufvertrag mit ihm als Verkä (Zulassung)

A
anon63303437
August 14, 2008

Hallo Schumra,
der Kaufvertrag ist kein Zulassungskriterium. Zur Zulassung brauchst Du die Zulassungsbescheinigungen I und II. Der Kaufvertrag interessiert die Zulassungsstelle nicht.

A
anon32625740
August 14, 2008

Erschöpfende Antwort.

Ein "hilfreich" von mir und hoffentlich ein "Danke vom Fragesteller/In

A
anon63303437
August 14, 2008

Danke vom Fragesteller kam umgehend per PN.

Schön, wenn man auf eine Antwort ein Dankeschön bekommt

@ Mudder,
danke fürs hilfreich.
An die anderen natürlich auch!!

VG
Tom

A
anon58550229
August 14, 2008

@Oldieschrauber

.. is' doch heut schon so:

Wenn Du "Ordnungsgelder offen" hast und dazu noch "Hatz4-Empfänger" bist, kriegst DU erst gar kein Auddo zugelassen Insiderthema-aus--nem-anderen-Thread
.. und wenn Du beim Finanzamt Schulden hast, erst recht nicht.

Aber NOCH isses so, dass Derjenige als Eigentümer am Fahrzeug gilt, der den Fahrzeugbrief bzw. Zulassungsbescheinigung Teil2 besitzt. Da braucht es nicht mal 'ne Vollmacht vom eingetragenen Halter, um das Fahrzeug zu verkaufen, umzumelden ... oder auch zu verschrotten.

A
anon63303437
August 14, 2008

@ Lo

Rrrrrrrrischtischhhhhhhh!!!!

A
anon27352936
August 14, 2008

Wer weis wie lange es noch dauert bis die Zulassungsstelle den auch noch sehen will...

Am besten gekoppelt mit dem Finanzamt beim Kauf vom Händler... 🙂

Beste GRüße!