"Normal" ist ein LKW, für einen PKW müssen deutlich höhere Anforderungen erfüllt werden.
Ich vermute mal, dass hier aus einem LKW zulassungsrechtlich ein PKW werden soll, so wegen der Versicherung oder so.
Bei Ford anhand der FIN nachfragen, ob es "einfach so" ein entsprechendes Gutachten gibt, nach dem beide Fahrzeugausführungen identisch sind. Dann mit diesem Gutachten zu einer Prüfstelle und das Fahrzeug umschlüsseln lassen.
Ansonsten zu einer technischen Prüfstelle (da, wo auch die Fahrprüfungen abgenommen werden) und mit einem amtlich anerkannten Sachverständigen am Fahrzeug klären, welche Umbauten ausgeführt werden müssen, damit dann die Fahrzeugart im Rahmen einer Sonderabnahme nach §21 StVZO umgeschlüsselt werden kann.
Sollte es auch um die KFZ-Steuer gehen, dann muss dort AUCH hingefahren werden, also das Fahrzeug bei der KFZ-Steuerstelle vorgeführt werden.
Die Anforderungen an einen steuerrechtlichen PKW sind andere, als an einen zulassungsrechtlichen PKW. Steuerrecht hat fast nichts mit dem Zulassungsrecht zu tun.
Bei der KFZ-Steuerstelle ist EBENSO mit einem STEUER-Sachverständigen das Vorhaben durchzusprechen, welche Umbauten ggf. ausgeführt werden müssen, um eine Veränderung der Besteuerung zu erhalten.