Für Führerscheinneulinge gelten seit neuerer Zeit 0,0 Promille. Wenns bei den 0,5 Promille bleibt (und das "ungefähr" nicht bedeutet, dass es auch 1Promille sein kann 😉 ), kommst Du VIELLEICHT mit einem Bußgeld und einer Probezeitverlängerung auf 4 Jahre davon; 'ne Nachschulung kann je nach Umstand (z.B. alkoholbedingte Auffälligkeit/Ausfallerscheinungen) auch angeordnet werden.
Den Führerschein ENTZOGEN bekommst Du wahrscheinlich nicht; allenfalls ein Fahrverbot von Einem Monat ... das aber nur als sogenannter "Ersttäter"
Dieser Schuss vor den Bug wird Dir hoffentlich die Augen öffnen.
Normaler Weise werden hier keine Alkohol-im-Straßenverkehr-Fragen beantwortet - und ich bekomm' jetzt bestimmt wieder geschimpft 🙂 - aber ich denke, wenn der Promillegehalt an "Blut im Alkohol" fg für einen "eingefahrenen Autofahrer" eben noch an/über der Grenze zur Ordnungswidrigkeit liegt, sollte man nicht päpstlicher als der Papst sein ...
... Du bist allerdings Forenintern "notiert": Bei der nächsten "AlkoholExzessfrage" von Dir gibt's kein Pardon mehr sehr-frech-grins