Guten Abend,
ich hätte da mal eine frage zwegs Kfz - Garantie bzw Gewährleistung.Ich habe mir mitte April ein Gebrauchtwagen bei einem Händler gekauft dieses Auto hat nun einen Getriebeschaden. Nun würde mich interessieren wie das nun abläuft muss ich für das neue GEtriebe aufkommen oder kann ich das bei dem besagten Händler rechtens machen da ich den Wagen gerade mal 3 Monate habe. Wenn ich richtig informiert bin dann muss er mir ja mindestens 1 Jahr eine Gebrauchtwagengarantie geben bzw wenigsten eine Gewährleistung oder sehe ich das falsch? Da ein Getriebe nicht als Verschleißteil zählt müsste ich dieses doch auf REchnung des Händlers reparieren lassen können bzw das Auto wieder zurück geben und mein gezahlten Kaufpreis wieder zurück verlangen.
Das Auto ist ein Renault lagune Grandtour 2.0 16V 139Ps ca.150.000km.
Über eine schnelle Antwort würde ich mich sehr freuen da ich auf das Auto angewiesen bin da ich zur Arbeit fahren muss.
Mit freundlichen Grüßen
T.Wendel


























