Auch wenn diese Frage hier schonmal diskutiert wurde, wollte ich mich aus gegebenem Anlass nochmal versichern...
München führt nun leider auch diese total sinnbefreiten Umweltzonen mit noch sinnfreieren Regelungen ein und so würde mich interessieren ob nun eine rechtsverbindliche Ausnahme für Oldtimer besteht?
Weis jemand hier genau bescheid?
Vielen Dank!


























