Hallo zusammen,
mein Nachbar hat das folgende Problem.
Er hat am 24 Dezember 2010 seinen Peugeot wegen einer undichten zylinderkopf bei Peugeot Rheinland abgegeben. Laut Rechung hat er 980,00 Euro bezahlt.
Nach 6 Monaten im Urlaub stellt er fest dass sein Motor zu schnell Heiß wird und geht noch in Belgien zu einem Peugeot Werkstatt. Dort sagt der Meißter ihm dass er im Kühlmittel ÖL hat und die Kollegen in Deutschland das nicht gespült hätten.
Also wieder in Deutschland meldet er sich erneut bei Peugeot Rheinland und reklamiert die Reparatur.
Antwort von Peugeot Rheinland sei:
Die Leitungen werden niemals sauber, da. Wir können es nochmals durchspülen. Mein Nachbar sagt das es genauso aussieht wie beim ersten mal und er von Perugeot in Beglein gesagt bekommen hat das die werkstatt das garnicht gespült habe.
Daraufhin Peugeot Rheinland stimmt nicht. Mein Nachbar zahlt erenut 125,00 Euro und lässt es neu Spülen.
Und sehe da alles sauber. Auch jetzt. Keine Spur vom ÖL.
Dann fährt er nach 1 Jahr und 10 Tagen erneut in einen anderen Peugeot Rhienland Standort zu Werkstatt und reklamiert dass er Keinen Scheibenwasser bekommt und der Techniker mal gucken soll. Der Meister selbst öffnet die Motorhaube und sagt, nö alles in Ordnung zugefroren. Nix schlimmes aber das am Fahrzeug der Zylinderkopf undicht ist.
Mein Nachbar sagt wie ? wurde doch erst vor kurzem gemacht. Dan gehen die ins Büro um eine Gewährleistung zu Prüfen. Peugeot Rheinland sagt, Nein Leider nicht da wir nur 12 Monate Garantie anbieten. Sie haben es um 10 Tage verfehlt.
Er soll erneut den selben Rechnungsbetrag bezahlen.
Er Prüft die ursprüngliche Rechnung und fragt warum Peugeot Rheinland bei der Ersten Reparatur die zylinderköpfe nicht geplant hat. Antwort machen wir nur wenn es Nötig ist.
Nach meinem Wissen gilt in Deutschland Zwei Jahre Gewährleistung für Reparaturen. Die Werkstatt kann diese auf 12 Monate kürzen.
Laut Rechtsanwalt würde er aber denoch 24 Monate Anspruch haben, da er kein Gewerbliche Kunde ist sondern Privat Handelt. Die Verkürzung auf 12 Monate dürfe die Werkstatt nur bei Gewerbetreibenden vornehmen nicht jedoch bei Privatkunden.
Was stimmt nun ?
12 Monate Gewährleistung oder
24 Monate von Anwalt ?
Er traut sich nicht zum Anwalt zu gehen weil er die Kosten scheut.


























