Das ändert absolut NIX an den Fakten; im Zweifelsfall hätte der Erstreparateur halt eben die 600km weit fahren müssen, um sich an dem nicht mehr fahrfähigen Auto den Schaden anzusehen.
Ein wie auch immer geartetes "OK" -- zu WAS eigentlich genau??? - per eMail hat absolut keine Rechtskraft, da ohne Unterschrift, Firmenstempel o.Ä. versehen.
Was meinst Du denn, wie viele gefakete eMails im Netz rumschwirren .. und auf genau diesen umstand wird sich dieser Herr Erstreparateur dann auch berufen.
Die Kosten für Anwalt und Gericht kannst Du Dir sparen .. damit wird nur 'gutes Geld dem Schlechten hinterhergeworfen'
Es bleibt dabei: Die Sache ist aus, Tot vorbei.
Leider wird Dir da wohl Niemand eine günstigere Prognose stellen können ... zumindest keine Seriöse ☹️
FALLS der Erstreparateur noch in der Haftung gewesen WÄRE, läge es dann zudem an Dir, nachzuweisen, dass der Schaden an einem Simmerring einer Getriebewelle direkt ursächlich mit dem Einbau eines Austauschmotors bzw. der Kupplung zusammen hängt .. und das wiederum würde mindestens genau so schwierig werden, dies - per teurem Sachverständigengutachten auf DEIN Risiko - nachzuweisen; am Getriebe wurde schließlich "offiziell" nicht gearbeitet. Wenn trotzdem alleine durch die Montagearbeiten ein evtl. eh schon marode gewesener Simmerring das Zeitliche gänzlich segnet, ist das IMMER persönliches Risiko des Fahrzeughalters .. und nicht das der ausführenden Werkstatt.
Es gibt eben immer noch so etwas wie 'allgemeines Lebensrisiko' .. und genau darunter fallen solcherlei Dinge; die sind auch nicht versicherbar oder die Behebung/Kostenübernahme mittelbar eingetretener 'Kollateralschäden' einklagbar.