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Neuwagen jetzt 3 jahre ständig zur Reperatur wegen selben schaden

A
anon64395360
August 04, 2008

Neuwagen gekauf und Kupplung schon beim Kauf nur am knacken. Immer beim Händler gewesen, 2 mal neue kupplung, problem besteht weiter hin. Jetzt wieder zum Händler. Was tun wenn das problem wieder nicht weg ist?? Wandlung, was bedeutet das??

Danke Danke für die vielen Antw. !!! Habe heute morgen mit BMW München telefoniert. Es folgt jetzt ein letzter Behebungsversuch, ansonsten tritt die Wandlung in kraft... was immer das auch ergibt :-)!

A
anon82583121
August 04, 2008

bestand der mangel schon beim kauf, muss er behoben werden.
kann er nicht behoben werden (3 versuche), besteht anspruch auf wandlung.
will der händler das nicht, nimm dir einen anwalt, und tritt vom kaufvertrag zurück.
anders besteht keine lösung.

A
anon18010486
August 04, 2008

Würde mich trotzdem interessieren, um welches Auto es sich handelt.

W
Webo
August 05, 2008

Wenn ich das richtig verstehe hast Du den Wagen neu gekauft und der Mangel bestand von Anfang an ...
wenn das richtig ist ...
dann frage ich mich allerdings wie man dann das Auto 3 Jahre lang fahren kann ...
endweder der Mangel wird abgestellt oder die Karre geht zurück ...
aber 3 Jahre immer mit dem Mangel fahren und dann eine Wandlung oder dergleichen verlangen ...
ob das geht ... ich weiß nich ...
iss irgentwie ein wenig seltsam .

R
romedap
August 05, 2008

Solange die Reparaturen auf Kulanz basieren und das Fahren dadruch nicht komplett Eingeschränkt wird, weiterhin reparieren lassen. Wie die anderen schon sagten, nach 3 Jahren ein Rücktritt zu machen ist mehr oder weniger unmöglich.

A
anon64395360
August 05, 2008

Danke Danke für die vielen Antw. !!! Habe heute morgen mit BMW München telefoniert. Es folgt jetzt ein letzter Behebungsversuch, ansonsten tritt die Wandlung in kraft... was immer das auch ergibt :-)!

A
anon58550229
August 05, 2008

Schließe mich der Aussage von @Janner an.

Ergänzend:
Bevor Du Deine Ansprüche per Anwalt und dann gar gerichtlich geltend machst - was für Dich wieder ein Prozessrisiko bedeuten würde - schalte erst die für Deine Region zuständige Schiedsstelle des KFZ-Handwerks ein.

Diese begutachtet Dein Auto für Dich kostenlos und spricht einen Schiedsspruch, der für die Werkstatt bindend ist. Voraussetzung: Die Werkstatt muss der KFZ-Innung angehören; das sind in der Regel alle seriösen KFZ-Werkstätten bzw. Händler mit angeschlossener Werkstatt.

Dieses Verfahren ist für Dich kostenlos ... UND Dir bleibt es frei, anschließend immer noch den Rechtsweg zu beschreiten, sollte der Schiedsspruch Deinen Ansprüchen nicht genügen. In den allermeisten Fällen wird jedoch auf diesem Wege eine für den Kunden zufrieden stellende Lösung gefunden.

Viel Erfolg!

PS: Die Adresse der zuständigen Schiedsstelle erfährst Du über Handwerkskammer, Innung .. oder per "googeln" im Web 😉