Auch ein Knöllchen am Fahrzeug wegen einer O r d n u n g s w i d r i g k e i t !! "verjährt" bereits nach drei Monaten; bei einem Formfehler wie in Deinem Fall wäre gar ein Strafverfahren nieder zu schlagen, da der unterstellte "Tatzeitpunkt" falsch ist.
Bei Verkehrsstraftaten sehen die Verjährungsfristen "ein bischen anders" aus.
Du kannst das Schreiben wegen einer Ordnungswidrigkeit komplett ignorieren; vielleicht fällts der Behörde ja auf, wenn sie einen Bußgeldbescheid ausfertigt; in dem Fall musst Du unbedingt fristgemäß schriftlich Widerspruch wegen Formfehler (falscher Tatzeitpunkt) und - allerdings nur bei Ordnungswidrigkeitsvorwurf - Verjährung (unterstellter Tatzeitpunkt länger als 3 Monate zurückliegend)erheben
Ich würd' sagen: Schwein gehabt ! 