Sie haben sich bein Datum verschrieben
Der Strafzettel ist mit den Datum 03.03.08 ausgefült worden statt mit 03.08.08. muß man zahlen.
Wichtig ist das, was mit der Post kommt.
Auf "Strafzettel" am Fahrzeug muss man garnicht reagieren.
Auf den "Poststrafzettel" mit falschem Datum würde ich mit einen Widerspruch wegen "Verjährung" antworten.
Mal sehen, was dann kommt?!
Auch ein Knöllchen am Fahrzeug wegen einer O r d n u n g s w i d r i g k e i t !! "verjährt" bereits nach drei Monaten; bei einem Formfehler wie in Deinem Fall wäre gar ein Strafverfahren nieder zu schlagen, da der unterstellte "Tatzeitpunkt" falsch ist.
Bei Verkehrsstraftaten sehen die Verjährungsfristen "ein bischen anders" aus.
Du kannst das Schreiben wegen einer Ordnungswidrigkeit komplett ignorieren; vielleicht fällts der Behörde ja auf, wenn sie einen Bußgeldbescheid ausfertigt; in dem Fall musst Du unbedingt fristgemäß schriftlich Widerspruch wegen Formfehler (falscher Tatzeitpunkt) und - allerdings nur bei Ordnungswidrigkeitsvorwurf - Verjährung (unterstellter Tatzeitpunkt länger als 3 Monate zurückliegend)erheben
Ich würd' sagen: Schwein gehabt !