Natürlich ist der Händler in dieser Sache nur Vermittler, was denn auch sonst?
Als Händler, genauer Verkäufer, unterliegt er 2 Jahre ab Übergabe des Fahrzeugs der gesetzlichen Gewährleistung, genauer Sachmangelhaftung, aber auch nicht länger.
Für die Garantie ist der Garantiegeber zuständig. Wer das ist, findet sich in den Garantieunterlagen (das ist juristisch ein Vertrag), ebenso findet sich dort auch der Garantieumfang aufgeführt.
Somit gilt der erste Blick in diese zu dem Fahrzeug erhaltenen Garantie-Unterlagen, was man garantiert bekommen hat und wer es garantiert hat.
Der Vertragshändler ist aufgrund seines Vertrages ausschließlich Vermittler zwischen dem Garantiegeber und dem Garantienehmer, damit sich der Nehmer nicht (sofort) direkt mit dem Geber auseinandersetzen muss.
Ansprüche gegen den Vertragshändler bestehen nicht, bzw. ausschließlich nur dann, wenn er selbst der Garantiegeber ist.
Bei der Sache nicht den falschen Mond anbellen, Du wärst nicht der Erste, der sogar mit anwaltlicher Hilfe scheitert, weil zwar die Ansprüche an sich berechtigt waren, aber dann doch der Falsche verklagt wurde.