Ferienauto für Bulgarien mit dt. Saisonkennzeichen
Hallo, ich möchte ein deutsches Auto nach Bulgarien bringen, um es dort immer in den Ferien zur Verfügung zu haben, da ich nicht jedesmal mit Auto hinfahren will und dort eine Garage zur Verfügung habe (Wohneigentum).
Mein Plan ist jetzt mit deutschem Saisonkennzeichen für die Sommermonate zu fahren, wenn da das TÜV-Problem nicht wäre. Eventuell würde ich auch nur 1 Saison dort mit dem deutschen Kennzeichen fahren und es später auf ein bulgarisches Kennzeichen ummelden wollen.
Was würde wohl passieren, wenn ich es dem TüV in Deutschland nicht vorführe, da es ja im Ausland verbleiben soll? Weder Steuer noch Versichenung würden doch nach 'nem TüV fragen? Und die Polizei schon gar nicht, wenn ich das Auto dort lasse?
So lange das Fahrzeug in Deutschlnd zugelassen ist, muss nur Steuer und Versicherung bezahlt werden, dann sind deutsche Behörden glücklich.
Eine Kommunikation zwischen Zulassungsstelle und Prüforganisationen über abgelaufene HU-Gültigkeit oder bestandene Prüfung alle 2 Jahre gibt es nicht. Dem Einzigen, dem das auffällt, und dessen Job es auch ist, ist die Polizei. Aber da der Wagen nicht mit abgelaufener HU in Deutschland erwischt wird, passiert da auch nichts.
Von Deutscher Seite her gibt es keine Probleme, aber von Seiten BG kann es welche geben.
BG ist EU-Mitglied, es gelten somit die EU-Aufenthalts- und daran angeglichenen Zulassungsbestimmungen.
Nach diesen Bestimmungen muss ein Fahrzeug an seinem hauptsächlichen Nutzungsort zugelassen sein. Hauptsächlicher Ntzungsort ist dort, wo das Fahrzeug mehr als 185 Tage innerhalb 12 Monaten verbleibt oder verbleiben soll.
Da das Fahrzeug dort "auf ewig" verbleiben soll, muss es ab dem ersten Tag dort auch zugelassen sein. Nungut, niemand außer Dir weiß erst mal, dass es länger dort verbleiben wird, also sind die ersten 6 Monate völlig problemlos mit deutscher Zulassung dort fahrbar.
Mit Ablauf dieser 185 Tage kann und wird es vermutlich dann auch Mecker geben. Was da dann genau zu erwarten wäre, keine Ahnung, wie die Behörden dies in BG ahnden.
Als grobe Information, was im umgedrehten Fall in Deutschland passiert: Verstoß gegen das Zulassungsrecht, 90 Euro Bußgeld + Punkte. Wird darauf nicht reagiert, dann kommt nach weiteren 6 Monaten, also insgesamt 12 Monate ab "Einfuhr" dann noch ein Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz und das ist dann eine Straftat mit ~20-30 Tagessätzen, auch wenn das Fahrzeug weiterhin ganz ordentlich im "Ausland" versichert ist.
Kann also schon unangenehm sein und wird in BG vermutlich auch nicht mit Sekt gefeiert werden.
Vielen Dank für diese ausführliche Antwort!
Also ich werde mich dann - zumindest nach einiger Zeit - in BG erkundigen, wie ich das Auto dort zulassen kann.
Alternativ wäre natürlich auch ein Fahren mit mehrmonatigem Ausfuhrkennzeichen bis zur Zulassung in BG. Scheint aber teurer und lässt nicht so viele Optionen offen
Danke Petrocelli,
Faulheit vielleicht, weil auch in BG gibt es nen Haufen Bürokratie und ich kenn die dortigen Bestimmungen noch nicht genug, habe auch keine Lust auf ein XX-Kennzeichen für Ausländer sondern wenn dann will ich 'n echtes bulgarisches. Will auch nicht so viel Ferienzeit auf Behördengänge verwenden. Aber das wird sich im Sommer wohl alles irgenwie klären lassen, so dass ich das deutsche Saisonkennzeichen vielleicht nur 1 Saison brauche...