Ruheversicherung ist in dem Sinne nicht richtig. Eine Ruheversicherung besteht zB. bei einem Saisonkennzeichen außerhalb der Saison. Das Fahrzeug ist dann nicht "vollständig abgemeldet", sondern es hat eine ruhende Zulassung.
Bei einer "normalen" Abmeldung, korrekt "Außerbetriebsetzung", besteht immer für die vorhergehende, letzte ehemalige Versicherung eine Art Nachhaftung.
Aus dem Pflichtversicherungsgesetz zusammen mit dem Opferschutzgesetz (Juristenkram) muss bei Personenschäden zeitlich unbegrenzt, bei Sachschäden auf 6 Monate begrenzt, die ehemalige Versicherung eintreten, einen Schaden begleichen. ZB. wenn mit dem nicht zugelassenen Fahrzeug gefahren wird und ein Unfall verursacht wird.
Es handelt sich dabei um einen reinen Opferschutz, die Versicherung holt sich zwar jeden Cent vom Verursacher wieder, aber hat "unnötige" Arbeit und das "bis zum letzten Cent zurück holen" ist praktisch immer ein Problem in Verbindung mit erheblichen Personenschäden, wenn der Verursacher nicht Bill Gates oder vergleichbar heißt.
Das ist natürlich für die Versicherung ein sehr unbeliebtes Risiko, was sie recht schnell wieder los werden möchte. Daher dann auch eine oftmals mit Nachdruck ausgesprochene "Aufforderung", das Fahrzeug schnellstmöglich wieder zuzulassen (kostenpflichtig versichern) zu lassen.
Aber eben nicht, weil Du (der Fahrzeugbesitzer) was unzulässiges machst, sondern weil sie (die Versicherung) diese "schwebende Haftung" so schnell wie möglich wieder los werden möchte.