Hallo, ich habe mir letzte woche ein opel Astra G bei einem Händler gekauft, soweit war auch alles gut. Im kaufvertrag stand dass das fahrzeug fahrbereit ist und als ich dann beim Tüv war stellte sich raus das die hintere feder gebrochen ist und ausgetauscht werden muss. (Also nicht fahrbereit). Kann Ich nun direkt vom kaufvertrag zurücktreten oder muss ich dem händler erst zeit zum ausbessern geben ? Der kauf war erst vor 6 Tagen.
Vielen dank schonmal
Jan


























