Das interessiert die Zulassungsstelle nicht, wer Käufer und Eigentümer des Fahrzeugs ist; daher sind die Zulassungspapiere auch nicht als Eigentumsnachweis an einem Fahrzeug tauglich. Eigentümer ist, wer die volle 'Verfügungsgewalt' über das Fahrzeug hat, also im Besitz der Schlüssel, Fahrzeugpapiere ... und Kauf-/Eigentumsbeleg ist.
Das Fahrzeug muss allerdings im Zulassungsbezirk des Wohnsitzes Deines Vaters zugelassen werden, da ER ja als Fahrzeughalter mit all seinen persönlichen Daten in die Zulassungspapiere eingetragen wird.
Dein Vater haftet damit aber auch für die Zahlung von KFZ-Steuer und Versicherungsprämie, wenn er als Fahrzeughalter und Versicherungsnehmer benannt ist.
Wenn 'Sohnemann' also mal etwas 'klamm' sein sollte, flattern Papi dann die Mahnungen ins Haus ... UND er bekommt im Fall des Falles auch alle Knöllchen zugesandt, die nicht gleich vor Ort vom Fahrer kassiert werden 😉
Viel Spaß mit Deinem neuen Auto 🙂