Oldtaimerkauf in Belgien Fahrzeuganmeldung nicht möglich
Hallo,
ich habe mir einen Oldtaimer bei einem Händler in Belgien gekauf. Leider ist die Fahrzeuganmeldung nicht möglich lt. Aussage Zulassungstelle hat der Vorbesitzer in Belgien das Fahrzeug nicht abgemeldet. Viel Telefonate mit Händler und Vorbestitzer führten zu keinem Erfolg. Die Zulassungstelle macht zwar immer wieder eine sogenannte EU-Abfrage, mit dem Ergebnis das das Fahrzeug immer noch niicht in Belgien abgemeldet wurde, eine anmeldung ist mir seit Wochen nicht möglich. Ich besitze ein Kaufvertrag, der Kaufpreis ist bezahlt, der Händler gibt sich mühe, aber der Vorbesitzer meldet einfach nicht ab, was kann ich tun?
..bitte Hilfe, danke
Vielleicht hat der Händler besseren oder überhaupt Kontakt zu dem Vorrbesitzer?
Von hier wird auch niemand das in Belgien klären können.
Üblicherweise ist das alles kein Problem, egal ob der Wagen noch zugelassen ist oder nicht, lässt er sich problemlos hier zulassen. Bei der Zulassung werden die ausländischen Papiere eingezogen und gut.
Hier scheint es aber nicht an einer noch vorhandenen Zulassung zu scheitern, sondern eher an fehlenden Unterlagen zum Fahrzeug.
Auch ein wenig merkwürdig, wie ein Händler ein Fahrzeug verkaufen kann, welches einen unklaren Zulassungs-, bzw. Dokumentenstatus hat.
Abgesehen vom Risiko, ein derartiges Fahrzeug zu kaufen. Ohne vollständige Unterlagen gibt es keinen gutgläubigen Erwerb und damit auch kein echten Eigentumserwerb.
Hier muss aufgedröselt werden, was konkret das Problem ist, ggf. auch unter Hinzuziehung der belgischen Zulassungsbehörden und dann entsprechend dem tatsächlichen Problem auch die zugehörigen Lösungen durchzuführen.
GIBT es denn in Belgien überhaupt eine "Abmeldung/Stilllegung" als Verwaltungsakt ??
In Frankreich git es das nämlich NICHT; da versieht der Verkäufer das Zulassungspapier einfach mit dem Vermerk "verkauft am ..." und seiner Unterschrift ... und schneidet eine Ecke der Carte Grise (Zulassungsbescheinigung) ab. Es erfolgt zwar noch eine Mitteilung an die Präfektur; allerdings ist deren Übermittlung weder auf den französischen Fahrzeugpapieren vermerkt noch wird das bei der Wiederzulassung in Deutschland von der Zulassungsstelle abgefragt.
Wieso stellst du die Frage 2 mal hinternander mit unterschiedlichen Accounts?