Das funktioniert mindestens 12 Monate, allerdings in den ersten 6 Monaten deutlich einfacher, da hier die Beweislast beim Verkäufer liegt.
Man selbst muss nur einen Mangel beim Verkäufer melden und einen Termin zur Beseitigung ausmachen, alles andere ist Sache des Verkäufers - nennt sich "gesetzliche Gewährleistung" oder auch "Sachmangelhaftung".
Grob zusammengefasst:
Handelt es sich um einen Sachmangel, dann muss ihn der Verkäufer kostenfrei für den Kunden beseitigen.
Sachmangel sind
- die Ursache vor dem Kauf bereits vorhanden gewesen
- die Auswirkung jedoch vor dem Kauf noch nicht erkennbar
- und keine typische Alterung oder Abnutzung ("Verschleiß")
In den ersten 6 Monaten muss der Verkäufer nachweisen, dass es kein Sachmangel ist, kann er das nicht, muss er leisten (reparieren).
Dafür hat der Verkäufer zwei mal die Möglichkeit, die man ihm auch gewähren, scheitert die Mängelbeseitigung hat der Käufer das Recht auf einen Minderpreis,
oder wenn eine Nutzung mit Mangel nicht zumutbar ist, dann die Rückgabe des Fahrzeugs gegen Erstattung des Kaufpreises, zuzüglich Nebenkosten für zB. die Zulassung des Fahrzeugs oder ausgeführte weil notwendige Reparaturarbeiten.
In Gegenrechnung muss der Käufer eine Nutzungspauschale bezahlen, die beträgt üblicherweise 0,67% des Kaufpreises je gefahrene 1.000 km.
Ein Brief mit den richtigen Fachbegriffen, dass der Verkäufer merkt, wo die Reise hin geht, genauer mit welchem Bus man jetzt durch sein Büro fährt und er wird recht zügig reagieren. Geht der zweite Reparaturversuch in die Hose, dann wird es für ihn teuer, aufwändig und Unangenehm.