12Gebrauchtwagen.de12Neuwagen.de

Unsere Partnerseiten:

Beschleunigung katastrophal

A
anon18010486
March 13, 2012

Hast du ihn vom Händler oder Privat gekauft?

H
HillHolder
March 19, 2012

Es gibt ein Generator (im Volksmund Lichtmaschiene) also auch die Beschreibung des angb. Fehlers ist irreführend. Gruß Hill

A
anon20764601
March 13, 2012

Ich habe ein VW Polo 1.4 tdi 70 ps gekauft. In der Probefahrt war alles ok.2 Tage später hab ichs dann abgeholt. Aber schon am ersten Tag nach dem Kauf habe ich festgestellt, dass die Beschleunigung schwächer war als bei der Probefahrt.
Jetzt zwei Tage später ist die Beschleunigung so katastrophal, dass die Leute hinter mir schon hupen. Ich habe gemessen: 20 sekunden brauche ich von 0 auf 50 km/h. wobei das Auto eigentlich in 14 Sekunden von 0 auf 100 beschleunigen sollte. kann mir jmd einen Rat geben, was daran kaputt sein könnte?
zudem gibt der blinker kein tick ton funktioniert aber. mfg

V
Vwfreak016
March 14, 2012

Servus

Da muss doch was leuchten bei dir im Armaturenbrett!?
Einfach Fehlerauslesen

mfg Vwfreak

H
HillHolder
March 14, 2012

Hallo, ich kann das alles nur bestätigen. Was wir dringend brauchen sind die Daten aus dem Fehlerspeicher. Fehlernummer und Echttext. Z. B. "P0061, Heizung O2 Sensor", o. ä. Gruß Hill

A
anon20764601
March 16, 2012

hey danke jungs für die vielen tipps. es war die kupplung die kaputt war das war bei der probefahrt noch gut und wurde dann immer schlimmer. hab die gewechselt und jetzt zieht das auto wieder vernünftig.
danke für die tipps

A
anon20764601
March 16, 2012

das diagnose gerät hatte nur angezeigt: generator der lichtmaschine defekt und motorölmessensor kaputt. obwohl ich das mit der lichtmaschine weniger glaube weil dann würde die battery ja schon tot sein und aufm display wurde nix angezeigt

A
anon58550229
March 14, 2012

Turbolader oder Ladedruck-Regelventil bzw. dessen Ansteuerung defekt.

Bei Kauf vom Händler Diesem den Polo auf den Hof stellen und Nachbessern lassen .. kostenlos natürlich; schließlich hast Du gesetzlich geregelte Ansprüche aus Sachmängelhaftung gegen den Händler.

Bei Kauf von privat hast Du leider in den meisten Fällen Pech gehabt; es sei denn, der private Verkäufer hätte versäumt, den Ausschluss der Sachmängelhaftung im Kaufvertrag zu vermerken 😉