Kilometerstand Manipulation
Heute wollte ein Kollege und ich einen Passat 1.9 TDI kaufen!! Der Wagen wurde im Internet mir 143.000 Km inseriert. Als ich nach dem Serviceheft suchte aber es nicht fand. Meinte er ehr haben es vorloren. Zu dumm das ich den Tüvzettel von 2010 fand wo der Wagen 194.000 Km hatte. Frage ist, soll ich den Privat-Verkäufer Anzeigen oder nicht?? Wagen ist immernoch im Internet inseriert
..wieder schlauer..
der wagen ist immernoch drin
Da kannst Du mal sehen,was es alles für -Vollpfosten- gibt ! Würde mich nicht wundern,wenn es noch mehr(versteckte)Beweise gibt.
Mit dem -Anzeigen- musst Du entscheiden.Vielleicht wird es aber auch -- Zeit -- solchen Eier-Bläser`n das "Handwerk"zu legen.
Nach §263 StGB ist schon der Betrugsversuch strafbar.
Alles weitere mußt Du selbst entscheiden.
laut neuesten -Erforschungen- sollen mindestens 30 % aller Gebrauchtwagen,gefälschte/zurück gesetzte Tacho`s haben.
(kann nur eine statistische Hochrechnung sein)
Kann man machen, allerdings wird das Verfahren eingestellt, weil es kein Betrug ist. Umgangssprachlich und im allgemeinen Verständnis sicherlich schon, nach juristischen Kriterien jedoch nicht.
Für einen (strafrechtlichen) Betrug muss man Täter UND Nutznießer aus dem (betrügerischen) Verkaufserlös sein.
Täter bedeutet, man hat selbst den Wegstreckenzähler verstellt. Lässt man das durch einen anderen machen, ist man strafrechtlich raus.
Der "Tachodreher" WAR FRÜHER ebenso raus, er hat zwar das Ding manipuliert, aber war nicht Nutznießer des dadurch erreichten Verkaufserklös.
Seit einiger Zeit, mit der Änderung des §22 StVG ist die unzulässige Tachomanipulation eine Straftat, also der "Tachodreher" ist schon ein Straftäter, derjenige, der das Fahrzeug "nur" verkauft und einen höheren und unberechtigten Verkaufserlös erhält, der immer noch nicht.
Urkundenfälschung könnte man zwar "mittelbar" begehen, also durch Dritte manipuliert, allerdings ist der Tacho, genauer Wegstreckenzähler keine Urkunde im Rechtssinn, damit dann auch keine Urkundenfälschung.
Bliebe noch §268 StGB - Fälschung technischer Aufzeichnungen
entfällt allerdings auch, weil hier ebenso die Anforderungen des Gesetzes nicht erfüllt sind.
Es bleibt - nichts
Somit wird eine Anzeige gegen den Verkäufer immer eingestellt, wegen nicht begangener Straftat.
Nicht irritieren lassen, eine nicht begangene Straftat lässt keine Ansprüche aus einem Schadensersatz erlöschen. Der Käufer hat Ansprüche aufgrund der Tachomanipulation:
War die Manipulation dem Verkäufer NICHT bekannt, dann im Rahmen der Sachmangelhaftung die Beseitigung des Mangels. Da sich dieser Mangel nicht beseitigen lässt - ein Fahrzeug mit 200.000km lässt sich nicht auf 140.000km "zurück bauen" - bleibt entweder ein entsprechender Minderpreis oder die Rückgabe des Fahrzeugs ("Wandlung")
War die Manipulation dem Verkäufer bekannt, dann liegt bei falscher Angabe im Kaufvertrag eine sogenannte "arglistige Täuschung" vor, die den Kaufvertrag erlöschen lässt - er existiert nicht. Rückgabe Fahrzeug gegen Geld und fertig.