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Zurücktreten vom Verkauf

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anon18010486
March 09, 2012

Du willst also vom Kauf zurücktreten und nicht vom Verkauf.

Es wurde aber gar kein Kauf getätigt. Von etwas, das nicht stattgefunden hat, kann man gar nicht zurücktreten.

A
anon83213344
March 09, 2012

Hallo, ich wollte mir ein Gebrauchtwagen bei einem Autohaus kaufen. Vertrag wurde bereits aufgesetzt, habe ihn auch unterschrieben, aber noch nicht abgegeben. Ich möchte das Auto nun doch nicht kaufen wie kann bzw. muss ich das machen?

H
henry1962
March 09, 2012

Hallo
Na wenn der Vertrag noch nicht abgegeben u.vom Autohaus gegen gezeichnet wurde,dann existiert noch kein gültiger Kaufvertrag.
Begründung:...unerwartet hohe Ausgaben...wegen Frauentag !
Ich würde aber fairer Weise das Autohaus informieren.

A
anon58550229
March 09, 2012

So lange der Verkäufer keinen von Dir unterzeichneten kaufvertrag in Händen hält, exisitert noch kein rechtskräftiger Kaufvertrag.

Zerreiß' das Ding - ehe es noch 'in falsche Hände' gerät ^^ - und gut is'

Wie bereits von @henry erwähnt, solltest Du aber fairer Weise den Verkäufer über Deine Entscheidung, das Auto nun doch nicht zu kaufen, informieren; dann kann er es weiter anbieten.

A
anon18010486
March 09, 2012

Wenn noch kein rechtsgültiger Kaufvertrag existiert, dann gibt es auch nichts, von dem man zurücktreten könnte oder müsste.

Wenn bereits ein rechtsgültiger Kaufvertrag existiert, dann erklärt man den Rücktritt vom Vertrag, mündlich oder auch schriftlich, zahlt die übliche pauschale Vertragsstrafe in Höhe von 15% des vereinbarten Kaufpreises, und das war es dann.

Frage ist hier, ob bereits ein mündlicher Vertrag geschlossen wurde und das Schriftliche nur aus formellen Gründen zusätzlich gemacht werden sollte. Auch mündliche Verträge, sogenannte "Handschlaggeschäfte" sind uneingeschränkt rechtsverbindlich und nicht "geringer" als ein schriftlicher Vertrag mit mehreren Unterschriften und Stempeln darauf.

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henry1962
March 09, 2012

Wenn unter - 4 Augen - ,wie dann beweisen ?

H
henry1962
March 09, 2012

Dann müsste der Verkäufer zu mindest eine Durchschrift haben....
Aber, was passiert,nur mal angenommen,wenn dem Käufer der Vertrag (aus irgend einem Grund)nicht gefällt(Klein gedruckte erst zu Hause gelesen,deshalb Vertrag mit bekommen)!?
Es kann doch (handschlag in Frage gestellt),kein Grund sein,einen potentiellen Käufer - fest zu nageln - !?
Ist man denn schon,nur wegen Kaufinteresse/Überlegungen,mit Hilfe dieser Vertragsvorbereitung,zu irgend welchen Ersatzzahlungen verurteilt ??

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anon83213344
March 09, 2012

danke für die schnellen Antworten. ich habe sowohl den Orginalvertrag als auch die Kopie und beide sind in meinem Besitz.Mündlich ist nichts vereinbart, ich soll nur am Montag den Orginalvertrag unterschrieben abgeben.Werde ich wohl mit dem Autohaus reden müssen.
mfg,maik

H
henry1962
March 09, 2012

OK.Hosenmatz,habe verstanden u. danke für Deine Ausführungen...
...Aber..,der Fragesteller hat uns ,noch nicht,alles bis in`s Detail geschrieben(verraten)!
1.selbst das Wort "einverstanden",ist relativ
2.wenn der Käufer -noch unschlüssig- ist,lässt er sich den Vertrag(zwecks genauer Überlegung u.Besichtigung)mit geben!
3.Genau -Dieses- ist u.war ein Fehler des potentiellen Käufer,er hat damit Kaufabsichten -bestätigt-,welche Ihm jetzt bei nicht Erfüllung des -nicht- unterschriebenen Kaufvertrages,zur Last gelegt werden kann !!??

Habe ich das richtig verstanden ?

A
anon18010486
March 09, 2012

Das dürfte der klügste Weg sein.

Mit halbwegs überlegter Wortwahl vorgebracht, wie zB.: "Danke, dass ich Zeit zum Überlegen hatte, der Wagen ist leider doch nichts für mich", sollten irgendwelche Klippen zu umschiffen sein.

Unbedingt vermeiden, dass man "was besseres/ günstigeres gefunden" hat oder auch Wortwahl mit Nähe zu einem geschlossenen Vertrag, wie zB. "muss ich leider vom Kauf zurücktreten", auch nicht Dinge wie "ich bekomme das Geld nicht zusammen".

Sollte nett und freundlich sein, man will dem Verkäufer nichts böses, ganz im Gegenteil, man will schließlich Unangenehmes für sich selbst vermeiden.

Man braucht (darf) sich nicht entschuldigen (man hat schließlich nichts falsches gemacht), aber man kann sich ohne weiteres für die gute Beratung bedanken, sofern man damit tatsächlich zufrieden war.

Das Wochenende etwas nutzen, ein paar Formulierungen in dieser Art zu überlegen, dass man nicht doch von einem rhetorisch geschulten Verkäufer "überfahren" wird oder Dinge sagt, die einem dann auf die Füße fallen können.

H
henry1962
March 10, 2012

Alles klar Hosenmatz,..bis auf Weiteres..

Henry