Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe privat ein Auto gekauft.
Der VErtrag war ein gewöhnlicher ADAC Kaufvertrag von Privat zu Privat.
Der Satz "unter Ausschluss der Sachmängelhaftung verkauft" war ebenfalls Bestandteil in diesem Vertrag.
Allerdings hat der Verkäufer darauf bestanden den folgenden Satz :"Dieser Ausschluss gilt nicht für Schadensersatzansprüche aus Sachmängelhaftung, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verletzung von Pflichten des Verkäufers beruhen." herauszustreichen.
Nun ist direkt nach dem Kauf das Licht defekt. Auch hat mir eine Werkstatt bestätigt, dass das Auto überall nachlackiert/nachgebessert wurde.
Welche Ansprüche habe ich? Was bedeutet es wenn er den oben genannten Satz herausstreicht? Habe ich die Möglichkeit vom Kauf abzutreten und alles Rückgängig zu machen?
Freundliche Grüße


























