Hu
Laut Fahrzeugschein ist mei PKW am 30.06.2009 erstmalig zugelassen. Jetzt fällt mir auf, dass die Plakette und der Eintrag im Fahrzeugschein zur HU/AU (TÜV) zum April 2012 fällig ist. Müssen PKW nicht erst nach 3 Jahren erstmalig zur HU, also in meinem Fall zum Juni 12?
Is vielleicht ein Schreibfehler, den Du versuchen könntest, ändern zu lassen. Bei einer Kontrolle ist
entscheidend, was auf dem Schein abgestempelt ist,
also hättest Du im Mai den Termin überzogen.
Vielleicht macht ja der TÜV-Mann noch einen Schreibfehler und stempelt Juni 14, aber das ist
unwahrscheinlich.
Im Grunde ist aber doch der April ein schöner Zeit-
raum, so gerade nach der Winterdurchsicht/Inspektion.
Da es hier um die erste HU/AU geht, ist dafür die Zulassungsstelle zuständig, entweder haben die einen Fehler gemacht oder können aufklären, warum dies doch richtig ist.
Eventuell ein "EU-Import", der bereits im Ausland eine Tageszulassung hatte?