Hier kann anhand der HSN und TSN genau überprüft werden, welche Plakette erhältlich ist und ob eine Umrüstmöglichkeit existiert
http://www.feinstaubplakette.de/
Grundsätzlich zu beachten sind dabei:
Ein nachträglich eingebauter Partikelfilter muss nicht zwingend die Plakettenfarbe "verbessern".
Ist das Fahrzeug älter als 5 Jahre oder hat mehr als 80.000 km gelaufen, muss auch der Oxykat erneuert werden.
Es gibt für viele Fahrzeuge keine Partikelfilter mehr, allerdings nicht, weil das den Motor zerstören könnte (das ist quatsch), sondern weil sie keine ausreichende Zulassung haben.
Es gibt die Dinger mit ABE und mit Teilegutachten. Die Filter mit ABE nutzen nichts. Eine ABE bestätigt nur, dass keine Verschlechterung eintritt, reicht aber nicht. Hier muss eine tatsächliche Verbesserung vorhanden sein und das bestätigt ein entsprechendes Teilegutachten. Wobei dieses Teilegutachten aber deutlich teurer zu erstellen ist und viele Hersteller nur eine "unnütze" ABE haben ausfertigen lassen.
Früher, bis etwa 2009 wurde zwar auch auf Basis einer ABE eingetragen, dann gab es aber einen entsprechenden und verbindlichen Hinweis durch ein Verwaltungsgericht und seit dem sind diese Filter zwar nicht unzulässig, aber sie bewirken keine bessere Klassifizierung des Fahrzeugs.