Gewährleistung
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Hallo liebe Community,
ich bin nun mit meinem Latein am Ende. Mein kleiner Flitzer bereitet mit Kopfschmerzen. Vor anderthalb Jahren habe ich in mein Auto eine neue Lichtmaschine einbauen lassen. Auf Garantie. Danach war knapp drei Monate später die Batterie tot. Auch hier gab es eine neue. Nun war der Tag gekommen und siehe da das Auto springt nicht an. Die Werkstatt meinte nun, dass die Lichtmaschine i. O. ist nur die Batterie wieder tot ist. Kann ich denn die alte nicht auf Gewährleistung austauschen lassen, immerhin ist sie erst ein Jahr alt?!?...
Kann die Ursache doch woanders liegen.
Vielen Dank
Die Kopfschmerzen sind Dir deutlich anzumerken.
Hättest Du keine, wärst Du womöglich selbst auf den Trichter gekommen, daß es vollkommen sinnlos ist, diese Fragen statt der Werkstatt der Allgemeinheit zu stellen. Außerdem hättest Du Angaben zum Fahrzeug gemacht, wie Typ, Baujahr, km-Stand, etc.
Und wenn Du wegen Garantiefragen zu einer platten Batterie bereits mit Deinem Latein am Ende bist und Kopfschmerzen hast, solltest Du statt mit einer Autowerkstatt eher mal mit einem Therapeuten reden.
Ein paar weitere Daten wären ganz hilfreich:
Hattest Du die Batterie vor rund einem Jahr als Neu- oder Gebrauchtteil gekauft oder ist die kostenfrei für Dich gewechselt worden?
Ist die Batterie jetzt "tot" im Sinne von defekt bzw. "kaputt", oder ist sie nur entladen bzw. "leer"?
Erstzulassung des Fahrzeugs?
Wie hast Du den Wagen gekauft, als Neuwagen oder wann als Gebrauchtwagen?
Welcher "Tag war denn gekommen"? Wie lange hat das Auto vor "dem Tag" unbenutzt herumgestanden? Was heißt "wieder tot" - entladen, oder kaputt/tot?
Deine Lichtmaschine wurde wie Du sagst in Garantie von Fiat erneuert. Wenn deine Batterie auch im Rahmen der Garantie erneuert wurde, und nach Ablauf def. oder kaputt oder wie auch immer ist mit dem Ende deiner Garantie ( auch die ev.vor 1 Monat neue Batterie jetz ohne Garantie) Es sei dennDu hast das Ding Bezahlt!
Gruß Hans