Zitat:
"..wenn ich den zivilrecht streit verfahren hingehe bekomme ich mein geld wieder zurück ja oder nein?...."
Auch wenn Dir die Antwort nicht gefällt:
Anhand der von Dir genannten Dinge ist diese Frage nicht zu beantworten, es kann sein, es kann aber auch nicht sein.
Es lässt sich nicht mal eine Einschätzung vornehmen, ob es mehr zu 50:50 oder 95:5 oder 5:95 tendiert.
Eine "falsche" Plakette ist ja interessant, aber da fehlen noch einige weitere Zusammenhänge, die ganz elementar für die eine oder auch andere Richtung sind.
Das fängt schon bei der Sachlichkeit Deiner Beiträge an:
Es mag ja sein, dass Dich die aktuelle Situation maßlos ärgert, aber wie ist wohl Deine Glaubwürdigkeit, wenn ein Großteil Deiner Erläuterungen völlig unsachlich sind?
Du verweist auf einem Irrtum durch den vorhergehenden Eigentümer. Du vergisst dabei aber, dass die Plakette nicht von ihm selbst stammt, sondern durch eine Werkstatt oder Prüforganisation ihm erteilt wurde.
Egal wie ein ehemaliger Fahrzeugeigentümer sich nun irrt, er trägt für eine falsche Plakette keine direkte Verantwortung, sondern derjenige, der diese ausgestellt hat.
Es ist die gleiche Situation wie bei einem sogenannten "Gefälligkeits-TÜV", bei dem nicht der Fahrzeughalter, sondern der Prüfer etwas "nicht richtig macht".
Für den Bereich des "Gefälligkeits-TÜV" gibt es genügend Urteile, wo zwar der Käufer eines derartigen Fahrzeugs auch Schadensersatzansprüche hat, aber nicht gegen den Verkäufer, sondern gegen den nicht korrekt arbeitenden Prüfer, bzw. gegen die Organisation, für die er tätig war.
In Deinem Fall bedeutet das, dass nicht nur die Frage nach "habe ich" oder "habe ich keine" Ansprüche vorhanden ist, sondern auch die Frage: "wenn ich Ansprüche haben sollte, gegen wen habe ich die dann". Mag ja sein, dass Du Ansprüche hast, allerdings wird "der Falsche" dafür sicherlich nicht eintreten müssen.
Hier sind viele weitere Details sachlich zu ermitteln und professionell zu prüfen zu bewerten, zB.:
Was steht im Kaufvertrag. Ein veröffentlichtes Angebot ist auch interessant, aber der Kaufvertrag hat eine erheblich höhere Priorität. Zwischen den beiden Dokumenten ist ein Zeitraum, in dem Dinge besprochen werden und sich Gegebenheiten verändern können, die dann im Kaufvertrag per Unterschrift als akzeptiert gelten.
Besonderheit Ebay, der Auktionszuschlag gilt zwar als Kauf, aber es gibt deutliche Unterschiede in der Bewertung und Rechtsprechung bei der "Absolutheit eines Kaufs" zwischen alten Socken und einem Kraftfahrzeug.
Ist der Verkäufer ein Händler oder eine Privatperson, je nach dem unterscheiden sich die Verantwortungen, Auskunftspflichten, Genauigkeiten und auch Ausdrucksweise von gemachten Angaben ganz erheblich. Bedeutet aber nicht, dass ein Privat-Verkäufer den größten Quatsch schreiben darf, ohne dass es Folgen für ihn hätte.
Auch ein Käufer hat Verantwortungspflichten, kommt er denen nicht nach, auch wenn er sie nicht kennt, entstehen daraus keine "Freischeine" oder erhöht sich die Verantwortung oder Haftung auf den Verkäufer.
Viele Dinge und noch einige mehr, die überprüft werden müssen und erst nach deren Prüfung eine halbwegs seriöse Einschätzung Deiner "einfachen Frage" ermöglichen.


























