Davon ausgehend das hier eine Autoummeldung und nicht der "wohnortwechsel" gemeint ist,würde ich beim Straßenverkehrsamt nachfragen.
Ich würde davon ausgehen das anders als oben beschrieben das Fahrzeug umgemeldet werden muß, innerhalb eines gewissen zeitraums, da es nicht möglich ist dem vermeintlichen Halter bei irgendeinem Verstoss ein Bußgeld zukommen zu lassen.
Es gibt Bußgelder die sowohl den Fahrer wie auch den Halter betreffen.
Das nicht Ummelden hätte dann wiederrum ein Bußgeld zur folge.