Wann muß umgemeldet werden nach Sterbefall
Ummeldung von Mann auf Ehefrau
Gar nicht!
... so lange ein Konto exisitiert, von dem das Finanzamt die Steuern per Lastschrift einziehen kann.
... Versicherung sollte natürlich auch regelmäßig bezahlt werden
Das ist mit Abstand die merkwürdigste Frage, die mir in meinem langen Berufsleben untergekommen ist.
Davon ausgehend das hier eine Autoummeldung und nicht der "wohnortwechsel" gemeint ist,würde ich beim Straßenverkehrsamt nachfragen.
Ich würde davon ausgehen das anders als oben beschrieben das Fahrzeug umgemeldet werden muß, innerhalb eines gewissen zeitraums, da es nicht möglich ist dem vermeintlichen Halter bei irgendeinem Verstoss ein Bußgeld zukommen zu lassen.
Es gibt Bußgelder die sowohl den Fahrer wie auch den Halter betreffen.
Das nicht Ummelden hätte dann wiederrum ein Bußgeld zur folge.
Schnellst möglich, max. ca 4 Wochen.! Aber von Kreis zu Kreis andere Regelungen möglich. Achtung nicht vergessen vor Ummeldung bei der Versicherung den Schadensfreiheit-Rabatt sichern, wenn er weit unten ist. Ist aber nur von Eltern auf Kinder möglich oder von Kindern auf Eltern. Oder von Ehemann auf Ehefrau oder von Ehefrau auf Ehemann. Und der, der die alte Versicherung übernimmt sollte so lange den Führerschein haben, dass er den gleichen Schadensfreiheit- Rabatt auch selber mit dem Fahrzeug des verstorbenen hätte erfahren können. Er muss auch bestätigen, dass er das Fahrzeug des Verstorbenen regelmäßig gefahren hat!
MfG rama