Einfach ausknipsen ist nicht.
Die geht nur aus, wenn der Fehler über einen Tester gelöscht wurde.
Alternativ geht sie von selbst aus, wenn eine gewisse Anzahl fehlerfreier Fahrzyklen zurückgelegt wurde.
Das kann aber dauern.
Beim TÜV hast Du keine Chance, wenn ein Fehler gespeichert ist, fällt der durch.
Die Entscheidung fällt da auch nicht der Prüfer, sondern die Software des Abgastesters.
Eine Abfrage des Fehlerspeichers direkt durch den Abgastester gehört bei dem Baujahr leider dazu.
Du könntest nur den Prüfer fragen, ob er vorher mit dem Tester einmal den Speicher löscht und dann erst prüft.
Legal wäre das.


























